Uber stellt in Frankfurt und München auf Mitfahr-Tarif um
Auslöser sei eine Mitteilung des Landgerichts Frankfurt gewesen, wonach die Vereinigung Taxi Deutschland die Sicherheitsleistung von 400 000 Euro für die Vollstreckung des Urteils gegen UberPop hinterlegt habe, teilte das Unternehmen in einem Blogeintrag mit.
Das Landgericht Frankfurt hatte UberPop am 18. März für wettbewerbswidrig erklärt, da den Privatfahrern die Lizenz zur Personenbeförderung fehle. Damit das noch nicht rechtskräftige Urteil umgehend vollstreckt werden kann, musste die Klägerin Taxi Deutschland 400 000 Euro beim Gericht hinterlegen. Damit drohen Uber bei Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen. Mit einer Umwandlung zum Mitfahr-Dienst, bei dem nur die Fahrtkosten erstattet werden, kann UberPop jedoch weiterfahren, da dafür kein Personenbeförderungsschein nötig ist.
Uber räumte in dem Blogeintrag ein, dass damit der Fahrdienst für Fahrer deutlich unattraktiver werden könnte. Es werde in den nächsten Wochen voraussichtlich schwerer werden, einen Uber Pop-Fahrer zu bestellen. Der Limousinen-Service UberBlack und die Taxi-Plattform UberTaxi seien von dem Urteil nicht betroffen, betonte Uber. Unterdessen war Uber mit einer Beschwerde vor die EU-Kommission gezogen. Das Verbot verstoße gegen europäisches Recht, so der Vorwurf.
Das landesweite Verbot von Uber Pop in Deutschland war von den Taxi-Verbänden dagegen einhellig positiv aufgenommen worden. Sie beklagen seit langem radikale Wettbewerbsverzerrungen durch das Geschäftsmodell von Uber. Taxifahrer müssen sich eine Reihe strikter Untersuchungen und Prüfungen stellen und vor allem einen Schein für das Recht zur Personenbeförderung erwerben.
(dpa)
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