Software-Inventur: Microsoft überprüft Lizenzen in Unternehmen
Lizenzkontrollen in Bezug auf Software können alle Klein- und mittelständischen Betriebe treffen, die mit Microsoft einen Volumenvertrag geschlossen haben. Wie die Freie Presse schreibt, kennt: „Diplom-Informatiker Peter Kübler inzwischen schon rund ein Dutzend Firmen in der Region, bei denen der Software-Riese seit vergangenem Jahr“ intensiver prüft.
„Fakt ist: Microsoft hat seine Prüfungskapazitäten erheblich aufgestockt", sagt der Geschäftsführer von K&W Informatik aus Zwickau. Die Firma zählt zu den "Software Asset Management"-Firmen in Südwestsachsen, die andere Betriebe durch die komplizierte MS-Lizenzüberprüfung führen.
Blaue E-Mail, Kontrolleure und Anzeige mit Schadensersatzforderungen
Zuerst wird von Microsoft eine „blaue e-mail“ geschickt mit der Aufforderung, eine MS-Softwarebilanz zu erstellen. Dann kommen Kontrolleure. Werden diese in die Firma nicht eingelassen folgt als nächstes eine Anzeige wegen Verdacht auf Software-Betrug mit hohen Schadenersatzforderungen.
Experten schätzen, dass bis zu 60 Prozent der Firmen die Software illegal nutzen – meist aus Unwissenheit, da der Überblick verloren gegangen ist.
"Ich brauche aber selbst für jedes I-Pad, jeden Laptop und sogar jedes Smartphone, das auf den Server zugreift, eine eigene Lizenz – und das kann auch für jeden einzelnen Nutzer gelten, der mit diesen Geräten arbeitet", erklärt Kübler. Dieses Geld will sich Microsoft nicht entgehen lassen.
Freie Presse fragte nach, um welche Summen es geht, bekam aber keine Antwort. Microsoft könnte diese Frage jedoch leicht beantworten, da sie auf die Kontaktdaten sämtlicher Vertragskunden zugreifen können.
Statt dessen stellt der Unternehmenssprecher von Microsoft, Kai Donau, die "Mail"- Welle als eine Art Aufklärungskampagne mit Mehrwert für den Kunden dar. „Der bringe dadurch nämlich nicht nur sein IT-Management auf Vordermann“, sagt er. „Es könne ihm dabei auch gleich noch geholfen werden, zum Beispiel die IT-Sicherheit in seinem Unternehmen zu optimieren.“
Und: "Wir schützen nur unser geistiges Eigentum", sagt Kai Donau. "Software ohne Lizenz zu nutzen, ist kein Kavaliersdelikt."
Der Geschäftsführer haftet, auch wenn er die AGB nicht kennt
Die Freie Presse schreibt: „Der Ton in den Mails erinnert allerdings eher an ein Ermittlungsverfahren. So werden die Kunden aufgefordert, in einer Tabelle detailliert alle im Unternehmen verwendeten Microsoft-Produkte einzutragen und genau aufzuschlüsseln, auf wie vielen Rechnern sie installiert sind und wie viele Lizenzen wann dafür erworben worden sind.
Nachdruck verleiht der US-Konzern dieser Aufforderung, indem er darauf hinweist, dass beim Einsatz von nicht lizenzierter Software Schadenersatzforderungen oder gar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Auf Schadenersatz werde Microsoft aber verzichten, wenn der Kunde die Erklärung innerhalb der geforderten Frist abgebe und eventuell illegal genutzte Software nachlizenziere.“
Rechtlichen Anspruch auf die Software-Inventur eines Kunden gibt es nur, wenn Microsoft im Vertrag das Recht verankert hat, in regelmäßigen Abständen eine Kontrolle durchzuführen. Laut IT-Dienstleister Kübler ist das aber bei mehr als 90 Prozent der Firmenkunden der Fall.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sagt er. "Für Falschangaben oder eine Unterlizensierung haftet nicht der IT-Leiter, sondern der Geschäftsführer. Der kann dann auch nicht sagen, ich kannte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, denn die musste ich ja anklicken, weil ich ja sonst keine Updates bekomme. Und mit jedem Update können sich die Bedingungen für die Lizenz ändern." (ks)
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