NSA: Zweites Ermittlungsverfahren in Deutschland wegen US-Spähangriff

Bundesanwaltschaft gegen NSA: Ein zweites Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Spionageaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA und seines britischen Partners GCHQ wurde eingeleitet.
Titelbild
NSA-HauptquartierFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Oktober 2015

Hintergrund sei der Spähangriff auf eine Referatsleiterin des Bundeskanzleramts, wie der "Spiegel" berichtet. Auf ihrem privaten Laptop war 2014 die Spähsoftware "Regin" entdeckt worden.

Dieser besonders leistungsfähige Trojaner nistet sich auf den Rechnern von Zielpersonen ein. Dort kann er dann heimlich den kompletten Datenverkehr überwachen und an seinen Auftraggeber senden.

Zwar richte sich das Verfahren wegen "geheimdienstlicher Agententätigkeit" gegen "unbekannt", doch besteht in Fachkreisen kein Zweifel daran, dass "Regin" der NSA oder dem GCHQ zugeordnet werden kann, schreibt der "Spiegel".

Nach den inzwischen eingestellten Ermittlungen um die Lauschattacke auf das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist dies erst das zweite Verfahren in Deutschland im Zusammenhang mit der NSA-Affäre.

Es wurde noch von dem inzwischen entlassenen Generalbundesanwalt Harald Range eingeleitet. Range hatte wegen vermeintlich zu zaghaften Vorgehens gegen NSA und GCHQ in der Kritik gestanden.

Diese Woche wurde Ranges Nachfolger Peter Frank in sein Amt eingeführt. (dts/ks)



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