Neue Regelungen für Drohnen: Registrierung, Führerschein und Flugverbotszonen

Das Bundesverkehrsministerium plant starke Einschränkungen für den Betrieb von Drohnen in Deutschland. Für gewerbliche Nutzer wird es künftig einen Führerschein geben.
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DrohneFoto: Julian Stratenschulte/Archiv/dpa
Epoch Times8. November 2015

„Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen“, teilte das Ministerium am Sonntag mit. Die Verordnung sieht zudem vor, den Einsatz der ferngesteuerten Mini-Fluggeräte unter anderem auch über Unglücksorten, Gefängnissen, Kraftwerken oder Menschenansammlungen zu verbieten.

„Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotenziale, zum Beispiel durch Kollisionen oder Abstürze“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einer Mitteilung zufolge.

„Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.“

Zuerst hatte die „Bild am Sonntag“ über die Pläne berichtet, die die Führerscheinpflicht für gewerbliche Drohnen-Nutzer wie zum Beispiel Fotografen umfassen.

Der private Einsatz von Drohnen werde neu geregelt, um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, hieß es aus dem Ministerium.

Durch den Verkaufsboom bei den Fluggeräten registrieren Behörden verstärkt Gefährdungen und Belästigungen im Luftraum. Auf Flughäfen in Deutschland werden zunehmend riskante Drohnen-Flüge beobachtet. Im US-Staat Kalifornien musste die Feuerwehr nach Medienberichten Löschflüge unterbrechen, weil die Piloten durch umherfliegende Drohnen behindert wurden. (dpa/ks)



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