Kein Android für Huawei: Bekommen Kunden ihr Geld zurück?
Nachdem US-Präsident Trump die „Nutzung von sicherheitsgefährdender Telekommunikationstechnik“ untersagt hat, kündigte Google den Abbruch aller Geschäftsbeziehungen mit Huawei an. Das betrifft insbesondere sämtliche Huawei-Geräte, Tablets, Smartphones und Smartwatches, die mit Android als Betriebssystem funktionieren und bedeutet, dass all diese Geräte – nach einer dreimonatigen Schonfrist – keine Updates mehr erhalten werden. Ab dem 19. August 2019 bleibt Huawei und allen Tochterunternehmen die Nutzung von Android verwehrt.
Welche Möglichkeiten Huawei-Kunden in Deutschland haben und wie die Chancen stehen, ihr Geld zurückzuerhalten, hat Focus Online mit Arndt Kempgens, Rechtsanwalt aus Gelsenkirchen besprochen:
Bekommen Huawei-Kunden ihr Geld zurück?
Ja, unter bestimmten Bedingungen.
§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Am einfachsten ist es für Huawei-Nutzer, die sich erst kürzlich ein Smartphone des chinesischen Herstellers gekauft haben. Liegt der Kauf weniger als zwei Wochen zurück und beinhalten die AGBs des Verkäufers ein Widerrufsrecht nach §355 BGB, kann der Käufer sein Smartphone oder ähnliches ohne Angabe von Gründen zurückgeben und den Kaufvertrag rückabwickeln.
„Diese Kunden können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Kaufvertrag ganz einfach zurücktreten. Dafür ist nicht mal eine Begründung nötig […]“, so Kempgens gegenüber FOCUS Online. Er rät Verbrauchern dringend zu diesem Schritt, „da der Wertverlust der Geräte wohl zu hoch sein dürfte“. Auch ein neues, eigenes Betriebssystem dürfte an diesem Wertverlust wenig ändern, zumal Huawei auch in anderen Ländern unter Spionageverdacht steht.
§ 313 BGB – Störung der Geschäftsgrundlage
Aber auch Käufer, die bereits vor Monaten oder sogar Jahren ein Huawei-Gerät gekauft haben, können mitunter ihr Geld zurückverlangen. Nach § 313 BGB (1) kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, wenn „sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert“ haben.
Rechtsanwalt Arndt Kempgens sieht im Wegfall des Android-Betriebssystems eine derartige schwerwiegende Veränderung. Ein Smartphone ohne Betriebssystem ist für die meisten Käufer nutzlos. Da eine Anpassung des Vertrags nicht möglich ist – Google verbietet Huawei jegliche Android-Nutzung – kann die „benachteiligte Partei“, in diesem Fall der Käufer eines jetzt nutzlosen Smartphones, nach § 313 BGB (3) vom Vertrag zurücktreten.
Geld zurück gibt es auch in diesem Fall, allerdings vermutlich nur den Zeitwert des Gerätes. Das Recht auf Gewährleistung und Garantie entfällt, da am Gerät an sich kein Mangel besteht, so Focus. Dieses Rücktrittsrecht kann, sofern im Vertrag oder den AGBs nicht anders festgelegt, bis drei Jahre nach dem Kauf wahrgenommen werden.
Schlechte Chancen für zukünftige Huawei-Kunden
Menschen, die überlegen ein Huawei-Gerät zu kaufen, müssen jedoch davon ausgehen, dass Google die Zusammenarbeit mit Huawei vollständig einstellt und Smartphones und ähnliches in Zukunft keine Android-Updates mehr erhalten werden.
Wer sich nach Bekanntwerden der angekündigten Beendigung der Geschäftsbeziehungen ein Huawei-Gerät gekauft hat, sollte es dementsprechend binnen 14 Tagen zurückgeben. § 313 BGB greift in diesem Fall nicht, da die schwerwiegende Veränderung bereits vor Vertragsschluss bestanden hat.
An wen können Huawei-Kunden Ansprüche geltend machen?
Grundsätzlich besteht ein Vertrag immer nur zwischen zwei Parteien – dem Käufer und Verkäufer. Sowohl Huawei als auch Google spielen beim eigentlichen Kaufvertrag eines Smartphones keine Rolle. Ansprüche kann der Käufer also nur gegenüber dem Verkäufer gültig machen – entweder online oder vor Ort im Geschäft.
Besitzer eines Huawei-Gerätes sollten jedoch beachten, dass der bloße Wegfall von Android-Updates nicht dazuführt, dass sie ihr Geld zurückerhalten, so die Verbraucherzentrale. Ihr Geräte wird auch ohne die neuesten Updates weiterhin funktionieren. Ansprüche müssten dementsprechend nach § 313 BGB gemacht werden und, zum Beispiel, mit dem Wegfall sicherheitsrelevanter Funktionen, die bei Vertragsschluss erwartet wurden, begründet werden.
Arndt Kempgens empfiehlt: „In jedem Fall sollten bestehende Huawei-Shop-Kunden unbedingt sofort von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Händlers Gebrauch machen und prüfen, ob sie danach den Vertrag widerrufen können.“ (ts)
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