Google weitet «Recht auf Vergessenwerden» bei Suchergebnissen aus
Das bestätigte ein Google-Sprecher. Bisher werden sie nur in lokalen Versionen der Suchmaschine in Europa wie „google.de“ oder „google.es“ in Spanien weggelassen.
Nach der neuen Regelung wäre zum Beispiel auch „google.com“ betroffen – aber nur beim Aufruf im Heimatland der Person, die auf einer Löschung der Links besteht. Google wertet dabei die technische Adresse (IP-Adresse) aus, mit dem der Anwender mit dem Internet verbunden ist. Anhand der IP-Adresse kann auch das Land identifiziert werden. Anwender, die diese Geo-Blockade umgehen wollen, müssen auf sogenannte Proxy-Server ausweichen, die technisch einen anderen Herkunftsort vorgaukeln.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen. Datenschützer forderten schon seit Monaten, die Sperrung der Treffer auf alle Google-Seiten auszuweiten. Journalisten-Organisationen kritisieren die Sperrungen allerdings als Zensurmaßnahme.
(dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion