EU-Gutachter: Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters können Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden.
Titelbild
Urheberrechtsverletzung im offnenen WLAN - nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften dafür nicht die Betreiber des Hotspots.Foto: Stephanie Pilick/Archiv/Sambolbild/dpa
Epoch Times16. März 2016

Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters können Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden.

Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, dabei aber wenig konkrete Auflagen machen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Das Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

Hintergrund ist die Klage des Musikkonzerns Sony gegen den Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik in der Nähe von München. Über sein frei zugängliches WLAN-Netz wurde ein Album der Gruppe „Wir sind Helden“ zum kostenlosen Herunterladen angeboten. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion