EU-Datenschutzreform: Mehr Rechte für Nutzer im Web
Europas Nutzer erhalten damit mehr Rechte und einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten gegenüber großen Internetkonzernen wie Google, Facebook und Co. Auf eine entsprechende umfassende Datenschutzreform verständigten sich die EU-Justizminister in Luxemburg. Nun können Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen. Die Reform könnte frühestens Ende des Jahres stehen und ab 2018 gelten.
Dazu gehört das „Recht auf Vergessen“, bei dem Bürger personenbezogene Daten und Fotos im Web löschen lassen können. Einer Weiterverarbeitung ihrer Daten müssen die Nutzer demnach ausdrücklich zustimmen. Bei Beschwerden ist die nationale Datenschutzbehörde der Ansprechpartner. Internetkonzerne müssen bei Verstößen Bußgelder von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen. „Die Reform wird für Klarheit und ein hohes Schutzniveau sorgen“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Seit mehr als drei Jahren wird in der EU bereits darüber diskutiert.
Im Mittelpunkt steht der bessere Schutz der Privatsphäre der Bürger im Internet. Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern gleich hohe Standards gelten sollen – bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt. Datenschutz-Oasen soll es in Europa nicht mehr geben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte: „Wenn die Welt zusammenwächst, wenn das Internet weltweit funktioniert, dann macht es keinen Sinn, 28 europäische Datenschutzregeln zu haben.“ Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem „ungeheuren Fortschritt auch für die Verbraucher“.
Das „Recht auf Vergessen“ gibt Bürgern das Recht, personenbezogene Daten wie Informationen über das Privat- oder Berufsleben sowie Fotos im Web löschen zu lassen. Sie können auch von Suchmaschinen verlangen, Verweise bei der online-Suche zu Inhalten, die das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzen, zu entfernen.
Umstritten ist noch die Zustimmung zur Weiterverarbeitung von Daten. Einige Staaten verlangen ebenso wie das Europaparlament, dass der Nutzer explizit sein Ja dafür gibt – dem Rat reicht ein „eindeutiges“ Ja. Kritiker bemängeln, es sei ungenau geregelt, was ein Unternehmen mit den Daten seiner Nutzer jenseits des ursprünglichen Zwecks machen darf. Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sagte: „Wir fordern weit mehr Auskunfts- und Informationsansprüche.“ Im Rat forderten Großbritannien, Irland, Italien, Griechenland, Österreich und Slowenien Nachbesserungen bei der Reform.
Mit Beschwerden können sich Internetnutzer dann an die nationale Datenschutzbehörde wenden, egal wo der Datenmissbrauch passiert ist. Internetkonzerne müssen bei Verstößen Bußgelder von bis zu zwei Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen. Doch auch sie sollen von einheitlichen Standards und weniger Bürokratie profitieren und laut EU-Kommission rund 2,3 Milliarden Euro jährlich einsparen.
Die neuen Regeln sollen die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzen, die als veraltet gilt. Damals waren soziale Netzwerke kaum verbreitet und es fielen nicht massenhaft Daten an.
Der Gesetzentwurf könnte sich in den nun anstehenden Verhandlungen zwischen Parlament und Rat noch verändern. EU-Kommissarin Jourova sagte: „Es wird sicher auch in der Zukunft noch harte Debatten zu einigen Punkten der Reform geben, aber zumindest wissen wir, dass wir in den Grundsätzen einig sind.“
(dpa)
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