Drohnen über fünf Kilogramm: Plaketten- und Führerscheinpflicht auch bei privater Nutzung
Die Nutzung von Drohnen wird künftig schärfer reguliert als bislang geplant. Wer Drohnen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm nutzen will, muss dann einen Führerschein nachweisen, unabhängig davon, ob er das Gerät gewerblich oder privat nutzt, berichtet das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Das geht aus der überarbeiteten „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor.
Ursprünglich sollten private Nutzer von einer Führerscheinpflicht befreit sein. Außerdem müssen alle Drohnen ab 250 Gramm künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der Name und Adresse des Eigentümers stehen.
Eigentlich sollte diese Pflicht erst ab 500 Gramm gelten, viele Modelle wären dann aber nicht erfasst worden. Darüber hinaus sind private Drohnenflüge nur noch bis zu einer Höhe von hundert Metern zulässig. Auch dürfen sie an vielen Orten nicht mehr genutzt werden.
„Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung sind deshalb klare Regeln nötig“, sagte Dobrindt. „Neben der Sicherheit verbessern wir somit auch den Schutz der Privatsphäre.“ (dts)
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