Werbeblocker Adblock Plus setzt sich vor Gericht durch
Die abgewiesene Klage richtete sich vor allem gegen das Geschäftsmodell der Kölner Eyeo GmbH, die für die Aufnahme in eine Liste „akzeptabler Werbung“ von Internet-Angeboten Geld verlangt. Die Medienhäuser hatten Eyeo vorgeworfen, unzulässig in das Geschäft der werbefinanzierten Angebote einzugreifen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist Berufung zum Oberlandesgericht möglich (Az.: 416 HKO 159/14).
Die Kläger wandten sich in dem Verfahren vor allem gegen das „Acceptable Ads“-Programm, mit dem Adblock Plus bestimmte Seiten von der Werbe-Filterung ausnimmt. Klägervertreter Matthies van Eendenburg bezeichnete dieses Vorgehen als „Wegelagerei“ und verglich es mit einer Schutzgelderpressung.
Eyeo begrüßte das Urteil: „Diese Entscheidung ist in erster Linie ein Sieg für alle Internet-Nutzer und damit für alle Verbraucher“, erklärte die Firma. Adblock Plus werde weiterhin störende Werbung standardmäßig blockieren.
„Unsere Nutzer und wir sind zudem weiter offen für einen fairen und tragfähigen Kompromiss zum Wohle aller Internetnutzer“, erklärte Eyeo und verwies dabei auf die Site www.AcceptableAds.org. „Wir würden uns freuen, wenn mehr und mehr Content-Provider künftig auf die Interessen ihrer Nutzer hören und Werbung einfach weniger störend machen.“
(dpa)
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