Verbraucherschützer: WLAN-Störerhaftung verstößt gegen Europarecht

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Verbraucherschützer wollen leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen.Foto: Martin Schutt/dpa
Epoch Times6. Juli 2015
Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen Verbraucherschützer den leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in Deutschland erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker ein formelles Schreiben im Rahmen des Notifizierungsverfahrens überreicht.

Konkret wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein Digitale Gesellschaft sowie der Förderverein Freie Netzwerke gegen die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern im Telemediengesetz.

Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider grundsätzlich nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder „geschäftsmäßig“ noch als „öffentliche Einrichtung“ tätig, müssen sie die Nutzer außerdem namentlich kennen.

Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen und begründe „erhebliche Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Cloud-Diensten“.

Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. „Durch die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten“, lautet das Fazit der Organisationen.

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu verlangen.

(dpa)


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