Gegen Hetze und Hass: Maas beschließt mit Netz-Betreibern konkrete Maßnahmen
Er betonte, niemand dürfe im Umgang mit Hassbotschaften firmeneigene Nutzungsbestimmungen über deutsches Recht stellen. Und: „Wichtig ist, dass einheitlich deutsches Recht angewandt wird. Das heißt: nicht nur Nutzungsbestimmungen, so wie dies bisher in einigen Fällen der Fall war.“ Richard Allen von Facebook Europa sagte, Facebook habe die zuletzt geäußerte Kritik aus Deutschland „äußerst ernst genommen“. Ziel sei es, strafrechtlich relevante Inhalte möglichst binnen 24 Stunden zu entfernen. Dies könne allerdings nicht immer eingehalten werden, da bei Ereignissen wie der jüngsten Terrorserie in Paris innerhalb kurzer Zeit extrem viele Hassbotschaften gepostet würden. Der Leiter der Rechtsabteilung von Google Deutschland, Arnd Haller, sagte: „Google überprüft von jeher jede Beschwerde sowohl auf einen Verstoß gegen die eigenen Inhalte-Richtlinien als auch aufgrund deutschen Rechts.“
Maas hatte im September eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet gegründet, an der sich Google, Twitter und Facebook beteiligen. Im März will er erstmals Bilanz ziehen. Den Grünen geht das nicht schnell genug. Sie erklärten, die Bundesregierung dürfe nicht länger tolerieren, „wenn sich milliardenschwere Unternehmen ihrer Verantwortung entziehen“.
Bei der Internet-Beschwerdestelle Eco waren 2014 doppelt so viele Beschwerden über rechtsradikale und rassistische Inhalte eingegangen wie im Jahr zuvor. Maas betonte, auch die Justiz dürfe bei Hasskriminalität „kein Auge zudrücken“. Erst vor wenigen Wochen sei ein Angeklagter wegen fortgesetzter Volksverhetzung im Netz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
(dpa)
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