Bundeskabinett bringt umstrittenes WLAN-Gesetz auf den Weg
Danach sollen Betreiber von öffentlichen WLANs nicht mehr als „Störer“ automatisch für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen allerdings die gesetzten Hürden für einen Betrieb als zu hoch angesetzt und halten die geforderten Voraussetzungen für unrealistisch.
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes habe die Regierung zusammen mit weiteren Maßnahmen einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN geschaffen, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch. „Jetzt können Städte, Cafés, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen.“ Die Bundesregierung wolle dadurch mehr öffentliche Hotspots in deutschen Städten anstoßen.
Das Haftungsprivileg soll laut Bundesregierung bewirken, dass WLAN-Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer, etwa beim unberechtigten Anbieten von Musik oder Filmen, nicht schadensersatzpflichtig werden und sich nicht strafbar machten. „Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“, teilte die Bundesregierung mit.
Das Gesetz wirke allerdings einer flächendeckenden Verbreitung von öffentlichen WLAN-Netzen gerade im Kern entgegen, lautet die Kritik. Betreiber müssten dafür sorgen, dass jeder Nutzer einzeln erklärt, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Das bedeute, dass der Betreiber an jeden einzelnen Nutzer Zugangscodes vergeben müsse, kritisierte beispielsweise der IT-Verband Bitkom.
Der Handelsverband HDE fürchtet gar eine generelle Behinderung bei der Digitalisierung im Einzelhandel. Bezahlen mit dem Smartphone und andere Dienste könnten zum Beispiel nur mit einer stabilen Internet-Verbindung angeboten werden, die es an vielen Standorten nur per WLAN gebe, sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Laut dem Gesetz entfällt die Störerhaftung aber nur dann, wenn die Anbieter unberechtigte Personen vom Zugriff auf das Netz abhalten. „Wer bei einem öffentlichen WLAN-Netz als unberechtigt gelten soll, ist völlig unklar“, sagte Tromp.
Der Internet-Verband eco sieht wegen unklarer rechtlicher Grundlage vor allem Gefahren für Host-Provider, die zum Beispiel Cloud-Speicher oder soziale Netzwerke betreiben. Für illegale Inhalte, die sich auf ihren Plattformen befinden, mussten diese bislang nicht haften. In Zukunft sollen sogenannte „gefahrengeneigte Dienste“ generell haften. Der Begriff und die Kriterien dafür seien jedoch „schwammig und unausgegoren“, kritisierte das eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme. Das Ziel der Regierungskoalition, damit Urheberrechtsverstöße zu verhindern, sei damit nicht zu erreichen.
Bereits im Juli hatten Verbraucherschützer darauf hingewiesen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ihrer Ansicht nach klar gegen das Europarecht verstoße und nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar sei. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine engeren oder weitergehenden Bestimmungen auf nationaler Ebene treffen. Der Gesetzesentwurf steht selbst in der rot-schwarzen Koalition in der Kritik: Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sagte „Spiegel Online“, er sehe „an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, um das Ziel, mehr freies WLAN in Deutschland, tatsächlich zu erreichen“. Klingbeil kritisiert damit auch den eigenen Parteivorsitzenden: Der fragliche Entwurf stammt aus dem Wirtschaftsministerium von SPD-Chef Sigmar Gabriel.
(dpa)
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