Bildungsverbände fordern schnelle Umsetzung des Digitalpakts

Vor Weihnachten stoppten die Länder einstimmig die Pläne des Bundes für eine Grundgesetzänderung. Dabei will der Bund ihnen Milliarden für digitalen Unterricht zahlen. Nun wird wieder verhandelt.
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Der Bund will das Grundgesetz ändern, damit er den Ländern fünf Milliarden Euro für die geplante stärkere Digitalisierung der Schulen zahlen darf.Foto: Friso Gentsch/dpa
Epoch Times30. Januar 2019

Zum Start des Vermittlungsverfahrens über eine geplante Grundgesetzänderung haben Bildungsverbände und Kommunen einen raschen Durchbruch verlangt.

„Niemand hat Verständnis dafür, dass der Digitalpakt Schule weiter auf die lange Bank geschoben wird“, sagte der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Auch der Deutsche Städtetag machte Druck. Der Bund will das Grundgesetz unter anderem ändern, damit er den Ländern fünf Milliarden Euro für die geplante stärkere Digitalisierung der Schulen zahlen darf. Bildung ist eigentlich Ländersache.

Heute tagt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erstmals in dieser Wahlperiode. Der Bundesrat hatte ihn im Dezember einhellig einberufen. Die vom Bundestag zuvor beschlossene Grundgesetzänderung hatten die Länder damit vorerst gestoppt.

Die Details dieser geplanten Bund-Länder-Kooperation stehen in einem zwischen Bund und Ländern bereits fertig ausgehandelten sogenannten Digitalpakt. Die Länder fürchten nun einerseits, durch die Grundgesetzänderung einen Teil ihrer Macht einzubüßen. Denn es soll nicht nur die Umsetzung des Digitalpakts ermöglicht, sondern auch der Weg für andere Bundeshilfen an die Länder freigemacht werden. Außerdem soll der Bund nach seinen eigenen Plänen künftig auch bei der Schulqualität mitreden können.

Zudem stören sich die Länder daran, dass sie bei allen künftigen Bundesprogrammen zu ihren Gunsten die Hälfte der Gesamtsumme selbst zahlen sollen. Diese sogenannte 50-50-Regelung soll aber noch nicht für den Digitalpakt gelten.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnte davor, dem Bund mehr Mitsprache in der Bildungspolitik einzuräumen. „Wir wollen keine Einheitsschule aus Berlin. Daher darf es über den Digitalpakt kein Schulrecht für den Bund geben“, sagte der CSU-Vorsitzende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

VBE-Chef Beckmann sagte mit Blick auf die Riesenaufgabe der Digitalisierung des Schulunterrichts: „Die Länder kommen ohne das Geld des Bundes nicht aus.“ Über den Bund/Länder-Pakt hinaus müsse die Finanzierung von digitalem Unterricht dauerhaft sichergestellt werden. „Eigentlich würden jedes Jahr 2,5 Milliarden Euro gebraucht.“

Beckmann sagte: „Die Anforderung an die Schulen heißt: Vermittelt Medienkompetenz – aber ihre Ausstattung bleibt bislang mittelalterlich.“ Zwar gebe es einzelne Leuchtturmprojekte und modern ausgestattete Schulen – aber diese seien oft von Sponsoren abhängig.

Die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, sagte der dpa: „Wenn Bund und Länder glaubwürdig bleiben wollen, dürfen sie die Einigung nicht auf die lange Bank schieben.“ Die 40 000 Schulen in Deutschland bräuchten Planungssicherheit für eine zeitgemäße digitale Ausstattung.

Der Deutsche Städtetag forderte Bundestag und Bundesrat auf, sich „sehr schnell“ zu einigen. „Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „In den Schulen muss digitale Bildung mit Tablets, WLAN und digitalen Lerninhalten selbstverständlich werden.“

Die Bildungsgewerkschaft GEW verlangte, das Verbot der Bund/Länder-Kooperation in der Bildung generell zu kippen. „Die Länder müssen ihre Blockadehaltung aufgeben und sich bewegen. Schulen für die digitale Welt fit zu machen, ist eine Zukunftsaufgabe und längst überfällig“, sagte die Vorsitzende Marlis Tepe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ weiter.

Lin-Klitzing schlug einen alternativen Weg für das Gelingen des Digitalpakts vor. „Bei gutem Willen aller Beteiligten könnte ein Staatsvertrag eine tragfähige Lösung sein.“ Dieser könnte speziell für dieses Projekt abgeschlossen werden – eine Änderung des Grundgesetzes wäre dann nicht nötig.

„Dabei ist es natürlich notwendig, eine klare Regelung über Finanztransfers vom Bund in die Länder zu treffen“, sagte sie. Zugleich müssten die Länder bei Transfers des Bundes zur Unterstützung im Bildungsbereich auch gewährleisten, „dass diese Leistungen nachweislich im Bildungsbereich verwendet werden“. (dpa)



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