BGH-Urteil zu Auskunftspflichten von YouTube bei Urheberrechtsverletzungen

Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss.
Titelbild
YouTube-Logo.Foto: ERIC PIERMONT/AFP/Getty Images
Epoch Times20. Februar 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss.

Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden. Eine Filmverwertungsgesellschaft klagte deshalb auf umfassende Auskünfte. (Az. I ZR 153/17)

Strittig ist zwischen beiden Seiten, ob YouTube E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Nutzer sowie die beim Hochladen gespeicherte IP-Adresse des Geräts herausgeben muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass YouTube nur die E-Mail-Adressen herausgeben muss.

Das Videoportal strebt vor dem BGH eine komplette Abweisung der Klage an, das Filmverwertungsunternehmen will umfassendere Auskünfte bekommen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion