Studium vor dem Abitur?

Hessenweit einmalig: Die Philipps-Universität ermöglicht begabten Schülerinnen und Schüler bereits vor ihrem Abitur ein Studium mit anrechenbaren Prüfungen.
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Die ersten neun Hochbegabten, die schon während ihrer Schulzeit an der Philipps-Universität Marburg studieren.Foto: Viola Düwert

Ab April studieren zwei Frauen und sieben Männer, die sich noch in der 12. und 13. Jahrgangstufe befinden, Mathematik (5), Physik (2), Geschichte, Theologie und Medienwissenschaft.

Ein Vertrag regelt erstmals die Anrechenbarkeit der Lehrveranstaltungen und Prüfungen: „Wir finden es gut, dass unsere Leistungen damit überall anerkannt sind“, so der Nachwuchs, der sich zum Teil in der Schule unterfordert fühlt, zum Teil einfach neugierig ist, ob das „Lieblingsfach“ auch im Studium Spaß macht.

Die neun Kandidaten kommen bislang alle aus der Martin Luther-Schule, Marburg. Das wird zukünftig sicher anders sein, denn am 7. April unterzeichneten bereits acht Schulen einen entsprechenden Vertrag mit der Philipps-Universität: Aus Marburg dabei sind Martin Luther-Schule, Elisabethschule, Gymnasium Philippinum, Freie Waldorfschule, Käthe Kollwitz-Schule, Landschulheim, Berufliches Gymnasium Adolf Reichwein-Schule sowie aus Amöneburg die Stiftsschule St. Johann.

„Bislang haben wir die sehr wenigen Schülerinnen und Schüler, die schon während ihrer Schulzeit an unserer Universität lernen wollten, sozusagen ‚geduldet‘. Häufig lief der Kontakt auf privater Ebene zwischen ihnen und einzelnen Professoren“, erklärte der Präsident der Philipps-Universität, Professor Dr. Volker Nienhaus. Die Probleme waren jedoch die fehlende Anrechenbarkeit der Prüfungen auf ein eventuelles reguläres Studium und der Versicherungsschutz. „Dieses Dilemma löst nun unser Vertrag, mit dem wir einmalig in Hessen sind.“ Möglich wurde diese Förderung von jungen Hochbegabten durch die Neuregelung des Hessischen Hochschulgesetzes vom 20. Dezember 2004, das Hochschulen gestattet, besonders begabten Schülerinnen und Schülern schon vor ihrer Hochschulreife (z.B. Abitur) die reguläre Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu ermöglichen.

Auch für die Schulen sichert der Vertrag eine Basis der Verständigung: Wollte ein Schüler zum Beispiel eine Vorlesung besuchen, die Schulunterricht tangierte, dann war letztlich unklar, wie sein Fehlen im regulären Unterricht zu werten war. „Mit dem Vertrag haben wir eine gute Basis – und noch viel wichtiger: Wir können diese Förderung offiziell machen und für alle Interessierten öffnen“, erklärt Cordula Mai, die beim Staatlichen Schulamt für die Begabtenförderung zuständig ist. Zur anderen Hälfte arbeitet sie als Studiendirektorin an der Martin-Luther Schule. Zufall, dass die ersten neun Kandidaten alle aus dieser Schule kommen? „Nein, wahrscheinlich nicht“, so Mai, „allerdings wird sich das schnell ändern, denn der Vertrag ist offen für alle interessierten Schulen.“ Ein großer Erfolg sei es, dass gleich acht Schulen mitmachen würden.



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