Panoramafreiheit bleibt erhalten: Selfies vorm Brandenburger Tor
Die Panoramafreiheit, die das EU-Parlament heute diskutierte, wird nicht weiter eingeschränkt. Die Parlamentarier stimmten mit großer Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechtes.
In manchen Ländern Europas (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland) ist es nicht erlaubt, öffentliche Gebäude und Kunstwerke zu fotografieren oder in Filmen zu verwenden, ohne den Rechteinhaber zu fragen. Wer also bei Facebook in seinem Profil ein solche Bild hochlädt und mit anderen teilt, macht sich dort strafbar.
Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hatte empfohlen, die Panoramafreiheit zu verschärfen. Dann wäre jedes Foto, das ein Gebäude oder ein öffentliches Kunstwerk zeigt, und dessen Urheber noch nicht 70 Jahre tot ist, genehmigungspflichtig geworden.
Julia Reda (Piraten), die den Stein der Ablehnung ins Rollen brachte, kommentiert: "Das Parlament hat auf die hunderttausenden Menschen gehört, die sich meiner Kritik an diesem absurden Vorstoß angeschlossen haben. Man kann also in vielen Mitgliedsstaaten weiterhin unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke bei Wikipedia ansehen. Ich werde mich weiter darum bemühen, dieses Recht auf ganz Europa auszudehnen."
Kein Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Ebenso, oder sogar noch wichtiger für die Medien ist eine zweite Abstimmung, die ebenfalls heute in der EU zur Debatte stand. Das Parlament hat einen erneuten Versuch von CDU/CSU, dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger europaweit den Weg zu ebnen, abgewehrt.
In Deutschland wurde mit dem Leistungsschutzrecht durchgesetzt, das Google durch Querfinanzierung zur Kasse gebeten werden kann. Das führt in der Praxis bisher zu keinen Einnahmen, verschaffte jedoch Google einen Vorteil.
Das freie Verlinken von Inhalten im Internet wird damit schwieriger. Jeder Artikel, der verlinkt wird, sollte sozusagen mit einem Preisschild versehen werden. Spanien verweigerte sich diesem Gesetz und darauf beendete Google news seine Arbeit in Spanien. (ks)
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