Genehmigung für Wolfsabschuss in Schleswig-Holstein
Nach mehreren Schafsrissen hinter wolfssicheren Zäunen darf ein Wolf in Schleswig-Holstein abgeschossen werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), das dem Umweltministerium zugeordnet ist, genehmigte einen entsprechenden Antrag.
„Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). Im Kreis Pinneberg hatte es seit Ende November acht Risse gegeben, bei denen Tiere als wolfssicher geltende Zäune überwanden. Für sechs der Fälle soll der Wolf mit der Kennung „GW 924m“ verantwortlich sein.
Der aus Dänemark nach Schleswig-Holstein gekommene Rüde hatte auch mehrfach Schafe außerhalb von wolfssicheren Zäunen gerissen. Er hält sich seit Juni 2018 nachweislich in der Region auf. Laut Behörden liegen von dem Tier 17 genetische Einzelnachweise vor. Hinweise auf andere Wölfe dort seien nicht bekannt. Das Ministerium rechnet mit Klagen gegen den Abschuss.
Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt. Einzelne Tiere dürfen nur dann getötet werden, wenn von ihnen eine Gefahr für den Menschen ausgeht oder großer wirtschaftlicher Schaden durch sie zu erwarten ist. Anfang 2018 war in Sachsen ein Wolf erschossen worden, der zwei Hunde getötet und sich mehrfach Grundstücken genähert haben soll. In Niedersachsen war 2016 ein sogenannter Problemwolf getötet worden. Er hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil er sich immer wieder Menschen bis auf wenige Meter genähert hatte und auch einen angeleinten Hund gebissen haben soll. Versuche, diesen Wolf zu vergrämen, waren fehlgeschlagen. (dpa)
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