Auf Nummer sicher gehen: Unbekannte Pilze besser stehen lassen
Ob Steinpilze, Pfifferlinge oder Perlpilze: Vor allem in den von Regen begünstigten Regionen sprießen in Deutschland bei warmen Temperaturen Pilze aller Art. Was beim Pilzsammeln zu beachten ist – dazu Fragen und Antworten:
Nur bekannte Pilze sammeln
Grundsätzlich gilt – nur bekannte Pilze essen. Auch ein Pilzbuch oder das Internet helfen oft nicht weiter, weil Original und Abbildung für einen ungeübten Sammler nicht immer eindeutig zuzuordnen sind. Pilzapps können beim Erkennen zwar helfen, Pilzsucher sollten sich jedoch „keinesfalls allein auf die Identifizierung per App verlassen“, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Die neue vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) entwickelte App ID-Logics funktioniert im Gegensatz zu reinen Bilderkennungsapps nach Angaben der Universität Hannover nicht nur über Fotos, sondern bestimmt Pilze auch über äußere Merkmale wie Lamellenfarbe oder Hutform und weitere Merkmale wie den Geruch.
Allerdings gilt auch in diesem Fall: Beim geringsten Zweifel sollte lieber auf die Pilzmahlzeit verzichtet oder eine Pilzberatungsstelle zu Rate gezogen werden.
Sammler sollten einen Korb oder andere luftige Taschen verwenden. Gleichzeitig sollten zu alte, madige und zu kleine Pilze stehen gelassen werden.
Knollenblätterpilze und andere giftige Gewächse
Zu den Giftpilzen gehören in Mitteleuropa unter anderem der Grüne und Spitzhütige Knollenblätterpilz, Gifthäubling, Orangenfuchsige und Spitzbuckelige Schleierlinge, Frühjahrslorchel, Pantherpilz und Fliegenpilz.
Rund fünf Prozent aller Pilzvergiftungen gehen auf den Konsum von Grünen Knollenblätterpilzen zurück, die von Juli bis Oktober vor allem in Laubwäldern, aber auch in Parks wachsen. Nach Schätzungen des BfR sind Knollenblätterpilze für mindestens 80 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen in Deutschland verantwortlich.
Es gibt kein allgemeines Kriterium zur Unterscheidung von Speise- und Giftpilzen. Zu den Röhrenpilzen, die unter dem Hut eine Art Schwamm haben, gehören aber nur sehr wenige giftige und keine tödlichen Arten.
Immer wieder werden harmlose Exemplare mit Giftpilzen verwechselt. Verwechslungsgefahr besteht etwa beim Grünen Knollenblätterpilz und Champignons oder Täublingen sowie bei Frühjahrslorchel und Speisemorchel. Gleiches gilt für Pantherpilz und Perlpilz sowie Giftchampignon und Wiesenchampignon. Oft stecken aber auch Unkenntnis und Leichtsinn dahinter.
Vergiftungssymptome erst nach Stunden
Möglicherweise lebensgefährliche Pilzvergiftungen zeigen erste Beschwerden frühestens nach sechs bis acht Stunden, oft auch erst viel später. Beim Knollenblätterpilz etwa können Symptome auch erst nach bis zu 24 Stunden auftreten. Wenn das Gift Wirkung zeigt, ist es bereits im ganzen Körper verteilt.
Vergiftungssymptome sind Magenbeschwerden, heftiges wiederholtes Erbrechen, krampfhafte Blähungen und Übelkeit. In schweren Fällen kann es zur Schädigung von Leber oder Nieren kommen bis hin zum Organversagen. Nicht selten treten aber auch Pilzallergien oder -unverträglichkeiten auf.
Erste Hilfe
Bei ersten Anzeichen einer Pilzvergiftung sollte schnellstens ein Arzt aufgesucht oder der Giftnotruf gewählt werden. Reste der gesammelten Pilze, der Mahlzeit und eventuell auch Erbrochenes können bei der Bestimmung helfen. Keinesfalls sollte Milch getrunken oder Kohletabletten gegen Durchfall genommen werden. Milch kann die Giftaufnahme noch begünstigen.
„Unechte“ Pilzvergiftungen
Nach Angaben der Giftinformationszentren entstehen Pilzvergiftungen am häufigsten durch verdorbene Pilze, wenngleich die Folgen nicht ganz so dramatisch sind. Die verspeisten Pilze waren dann entweder zu alt, oder sie wurden zu lange oder falsch gelagert – etwa in Plastikverpackungen.
Auch rohe Speisepilze als Salat, eine zu kurze Garzeit oder häufigeres Aufwärmen einer Pilzmahlzeit können dem BfR zufolge eine „unechte“ Pilzvergiftung auslösen. Nur Zuchtchampignons, Steinpilze und einige wenige andere Arten sind roh genießbar.
Deshalb sollte jede Pilzmahlzeit mindestens 15 Minuten gegart werden. Auch zu viele Pilze können, womöglich in Verbindung mit Alkohol, zur Unverträglichkeit führen.
Sammeleifer begrenzt
Grundsätzlich dürfen Pilze nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Besonders geschützte Pilzarten wie Steinpilz, Birkenpilz, Rotkappen und Pfifferlinge sowie alle Morchelarten dürfen laut Gesetz nur „in geringen Mengen“ für den Eigengebrauch gesammelt werden.
Die erlaubten Mengen unterscheiden sich je nach Region. Bei Verstößen drohen eine Anzeige und saftige Bußgelder. (afp/red)
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