Streit um Hambacher Forst: Kölner Gericht scheitert mit Vergleichsvorschlag
Weiter verhärtete Fronten im Rechtsstreit um den Hambacher Forst: Bei einer erneuten Gerichtsverhandlung über die Zukunft des Tagebauwalds im rheinischen Braunkohlerevier scheiterte eine Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts am Dienstag mit einem Vergleichsvorschlag. Das Urteil in dem Verfahren über Klagen der Umweltorganisation BUND, die sich unter anderem gegen eine weitere Rodung des Waldgebiets am Baunkohletagebau Hambach richten, wurde am Nachmittag erwartet.
Allerdings wird der Ausgang des Kölner Verfahrens aktuell im Hambacher Forst nichts ändern: So könnte der klagende nordrhein-westfälische BUND-Landesverband bei einer Niederlage Rechtsmittel einlegen mit der Folge, dass der Tagebaubetreiber RWE fünf Monate lang keine Rodungen vornehmen dürfte. Darüber hinaus hatte RWE unabhängig von dem Rechtsstreit um den Tagebau im Februar einen Rodungsstopp bis September 2020 zugesagt.
Der Gerichtsvorschlag für eine Einigung zwischen dem BUND einerseits sowie RWE und dem verklagten Land Nordrhein-Westfalen andererseits sah vor, dass der Tagebaubetreiber den zugesagten Rodungsstopp um weitere drei Monate bis zum Jahresende 2020 verlängert.
BUND soll Klage zurücknehmen
Der Vorsitzende Richter Holger Maurer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass derzeit nur bis zum Dezember 2020 Rodungen in dem Waldgebiet stattfinden könnten. Im Gegenzug solle der BUND seine Klage gegen den sogenannten Hauptbetriebsplan des Tagebaus für den Zeitraum vom April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 zurücknehmen, regte der Richter an.
Bei den Verfahrensbeteiligten stieß er mit seinem Kompromissvorschlag jedoch nicht auf Zustimmung. Der Hambacher Forst zwischen Köln und Aachen war in den vergangenen Jahren zum Symbol für den Widerstand gegen Braunkohleverstromung geworden. Der RWE-Konzern will einen Teil des Walds roden, um den benachbarten Tagebau Hambach zu vergrößern.
Das erneute Verfahredn zum Hambacher Forst vor dem Kölner Verwaltungsgericht fällt in eine Phase, in der in der Politik die Weichen für künftige kohlepolitischeEntscheidungen von großer Tragweite gestellt werden. So hatte die Kohlekommission zuletzt einen Erhalt des Hambacher Forsts als wünschenswert bezeichnet.
Kohlekommission will Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038
Der Vorsitzende Richter Maurer betonte jedoch zu Beginn der mündlichen Verhandlung, das Gericht habe keineswegs über die Umsetzung von Empfehlungen der Kohlekommission zu entscheiden. Auch gehe es in dem Verwaltungsgerichtsverfahren nicht darum, ob und gegebenfalls wie der Hambacher Tagebau künftig weiterbetrieben werde.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehe vielmehr die Überprüfung von Behördenentscheidungen, im vorliegenden Fall der Zulassung des Tagebauhauptbetriebsplan durch die zuständige Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Arnsberg, sagte der Richter.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission hatte im Januar einen Kompromiss erzielt, der den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 vorsieht. Der Strukturwandel in den betroffenen Regionen soll mit Finanzhilfen in Höhe von 40 Milliarden Euro flankiert werden. Die Empfehlungen werden nun in der Bundesregierung weiter beraten. (afp)
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