Bundesanstalt warnt vor illegalem Silvesterfeuerwerk

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat vor illegalem Silvesterfeuerwerk gewarnt.
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Böller.Foto: iStock
Epoch Times11. Dezember 2018

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat vor illegalem Silvesterfeuerwerk aus dem Ausland gewarnt.

„Im Vergleich zu geprüften Knallkörpern, für die die Menge Schwarzpulver stark begrenzt ist, enthalten illegale Feuerwerkskörper häufig einen Blitzknallsatz, der sehr viel stärker reagiert“, erklärte BAM-Pyrotechnikexperte Christian Lohrer am Dienstag in Berlin. Bei einer Explosion eines illegalen Böllers könne es zu schweren Verletzungen der Hand „bis zum Verlust von Fingern“ kommen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Verbraucher daher nur geprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland kaufen. Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle für die Qualitätssicherung. Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589.

Zusätzlich gibt es länderspezifische Regelungen für die Verwendung von Feuerwerk. Beispielsweise dürfen in Deutschland Feuerwerksprodukte der Kategorie F2, zu denen etwa Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller oder auch Fontänen zählen, nur von über 18-Jährigen gekauft und verwendet werden.

Auch geprüfte Knallkörper werden dem BAM zufolge oft nicht richtig verwendet. Vor dem Anzünden sollte in jedem Fall die Gebrauchsanleitung gründlich gelesen werden. Zudem sollte ein Sicherheitsabstand „von mindestens acht Metern“ eingehalten werden, rät BAM-Prüfleiterin Heidrun Fink.

Auf keinen Fall dürfen Feuerwerkskörper geöffnet werden. Die enthaltenen chemischen Substanzen reagieren sehr empfindlich auf Reibung, Schlag, Elektrostatik und Wärme. Bei Manipulationen können daher gefährliche Reaktionen und Explosionen auftreten. (afp)



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