Zweites Adventswochenende vielerorts mit 2G – Kunden bleiben aus
Zum zweiten Adventswochenende gelten in vielen Bundesländern erstmals 2G-Regeln für den Einzelhandel. Damit haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Geschäften. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs – also Supermärkte, andere Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.
Die schärferen Regeln waren am Donnerstag von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen worden, die Länder müssen die Beschlüsse aber jeweils in eigenen Verordnungen umsetzen. Ab Samstag gilt 2G für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ebenso wie in Rheinland-Pfalz, Hamburg und Schleswig-Holstein.
Sonntag beziehungsweise Montag kommen dann weitere Länder hinzu, darunter neben Hessen zum Beispiel auch Sachsen-Anhalt als letztes Bundesland im Osten – anderswo im Osten galt eine solche Regel schon vor den Bund-Länder-Beschlüssen. In Bayern und Niedersachsen sollen entsprechende Regelungen Mitte kommender Woche in Kraft treten.
HDE fordert Hilfen
Um die Folgen der Einführung von 2G-Regeln zu kompensieren, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) von der Bundesregierung zusätzliche Hilfen für den Einzelhandel. Ziel müsse es sein, „die zu befürchtenden Verluste möglichst schnell und fair abzufedern“, schrieb HDE-Präsident Josef Sanktjohanser in einem Brief an die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den voraussichtlichen nächsten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Dafür reichten die bestehenden Entschädigungsregelungen bei weitem nicht aus.
„Bereits heute muss in den Bundesländern, die bereits eine 2G-Regelung für den Handel eingeführt haben, ein Umsatzverlust in den betroffenen Unternehmen von bis zu 35 Prozent festgestellt werden. Im Innenstadthandel sind die Kundenfrequenzen um fast 40 Prozent zurückgegangen“, klagte Sanktjohanser in dem Schreiben, das der dpa vorliegt. Die schweren Eingriffe in der umsatzstärksten Zeit des Jahres seien für viele Nicht-Lebensmittelhändler ohne Hilfen nicht zu verkraften.
„Der betroffene Handel darf hier nicht leichtfertig als Kollateralschaden in Kauf genommen werden“, verlangte der HDE-Präsident. Die von der Bundesregierung angebotenen Überbrückungshilfen seien in der aktuellen Form nicht geeignet, um den Handel zu retten. „Wenn ein Händler erst 30 Prozent Umsatzrückgang nachweisen muss, ist es in vielen Fällen schon zu spät.“ Um der Branche zu helfen, müsse die Bundesregelung parallel zur Überbrückungshilfe noch einen Schadensausgleich gewähren. Dieser solle die Schäden abfedern, die durch die Überbrückungshilfe nicht abgedeckt seien. (dpa/oz)
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