Zahl der Empfänger von Mindestlohn zwischen 2015 und 2018 auf die Hälfte gesunken
Zwischen 2015 und 2018 ist die Zahl der mit Mindestlohn bezahlten Jobs deutlich zurückgegangen.
Im April 2018 wurde in 930.000 Beschäftigungsverhältnissen der Mindestlohn gezahlt, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag auf Grundlage vorläufiger Ergebnisse mitteilte. Das entsprach 2,4 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Innerhalb von drei Jahren habe sich damit der Anteil mehr als halbiert, denn im Frühjahr 2015 waren es noch 1,91 Millionen Mindestlohn-Jobs.
Weitere 509.000 Beschäftigungsverhältnisse oder 1,3 Prozent aller Jobs hatten sogar einen rechnerischen Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns, berichtete die Statistikbehörde. Das sei allerdings nicht zwingend auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zurückzuführen, da einzelne Details wie Sonderregelungen für Praktikanten in der Statistik nicht abgebildet werden könnten. Auch in dieser Kategorie hatte sich die Zahl seit 2015 nahezu halbiert.
Rückgang bedeutet nicht automatische bessere Bezahlung
Das Bundesamt macht keine Aussage darüber, worauf der Rückgang der Beschäftigtenzahlen im Mindestlohnbereich zurückzuführen ist. Manche Stellen im Bereich der Gastronomie fielen einfach weg. Andere wurden in den Minijob-Bereich verschoben.
Gerade in Branchen mit starkem Konkurrenzdruck und geringen Margen stellten sich die staatlichen Vorgaben in den letzten Jahren oft als Jobkiller heraus. Der hinzugekommene Dokumentationsaufwand für die Arbeitgeber verursachte gerade für kleine Betriebe enorme Zusatzkosten.
Gewerkschaften wollen noch mehr Kontrolle
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Untersuchung, die den Minijob-Bereich nicht erfasse. Hier würden besonders häufig niedrige Löhne gezahlt und Arbeitszeiten nicht genau erfasst. Vergleichbare Studien wie das Sozioökonomischen Panel (SOEP) berichten für 2018 von 2,4 Millionen Beschäftigten, die den Mindestlohn nicht erhalten, wie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Berlin erklärte.
Er verwies auch auf steigende Fallzahlen beim Zoll, der gegen Mindestlohn-Betrügereien vorgeht. „Der Straftatbestand ‚Mindestlohnprellerei‘ darf nicht kleiner erscheinen, als er tatsächlich ist“, verlangte der Gewerkschafter.
Zur Einführung 2015 betrug der Mindeststundenlohn zunächst 8,50 Euro, ab Januar 2017 dann 8,84 Euro. Inzwischen liegt der Mindestlohn bei mindestens 9,35 Euro pro Stunde. Grundlage der Auswertung bilden Daten aus Stichproben bei den Lohnbuchhaltungen der Betriebe. Der Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, Guido Zeitler, verlangte einen schnellen Anstieg auf 12 Euro, um den Mindestlohn wirklich armutsfest zu machen. Außerdem müsse der Zoll die Einhaltung der Vorschriften intensiv kontrollieren. (dpa/al)
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