Bundesverwaltungsgericht: A20-Planungen „rechtswidrig und nicht vollziehbar“
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein ausgebremst. Der zugehörige Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9 Kilometer langes Teilstück von der A7 bis Wittenborn (Kreis Segeberg) sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.
Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Nabu (Az.: 9 A 8.17). Eine zweite Klage eines Grundstücksbesitzer-Ehepaars wurde vorläufig ausgesetzt.
Die Bundesrichter hegen vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken gegen das Projekt. Die Planung sei „zwar in erheblichen Teilen – aber nicht vollständig – frei von Fehlern“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung. Die Planer des zuständigen Landesministeriums in Kiel müssen nun nachbessern.
„Das ist kein schöner Tag, das ist bitter“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Die Entscheidung bedeute weitere Verzögerungen von zwei bis drei Jahren in dem betroffenen Abschnitt. Die A20 sei nicht vor 2030 fertigzustellen. „Wir müssen einfach in Zukunft besser und sauber arbeiten.“
Ein Knackpunkt ist das europäische Wasserrecht. Die Überprüfung des sogenannten wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe erheblich hinter den Anforderungen zurück, hieß es. Die Fischfauna in den vom Autobahnbau betroffenen Gewässern sei etwa nicht ausreichend bewertet worden. Im Einzelnen: Wie sich die Chlorid-Belastung durch Tausalz entwickele, habe man erst in der mündlichen Verhandlung Anfang November in Leipzig dargelegt.
Artenschutzrechtliche Fehler sahen die Richter besonders in Bezug auf das Fledermaus-Winterquartier „Segeberger Kalkberghöhle“. Das sei europaweit bedeutsam, 30.000 Tiere überwinterten dort. Die Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in einer Verträglichkeitsprüfung untersucht werden müssen, monierte der Senat.
Die Leiterin des Amts für Planfeststellung Verkehr im Wirtschaftsministerium in Kiel, Gesa Völkl, zeigte sich dennoch erfreut über das Leipziger Urteil. Ein Großteil der Planungen sei bestätigt worden. „Es sind nur ganz wenige kleine Bereiche, wo wir nachbessern müssen“, meinte sie. Wie lange die Planergänzungen dauern werden, konnte Völkl nicht abschätzen.
Auch Schleswig-Holsteins BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers wertete das Urteil als Erfolg. Das Gericht sei den wasser- und artenschutzrechtlichen Bedenken der Naturschützer gefolgt. Es könne eine wegweisende Entscheidung für die weiteren A20-Abschnitte sein. (dpa)
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