Weitere Prozesse gegen Google: Folgt die Zerschlagung des Tech-Giganten?
Gestern begann in den USA eines der größten Wettbewerbsverfahren gegen Google. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe des US-Justizministeriums, dass Google seine Marktdominanz im Online-Werbemarkt missbraucht, um Konkurrenten systematisch auszuschalten und seine Monopolstellung beizubehalten. Bereits Anfang August wurde in einem ersten Kartellverfahren gegen den Tech-Giganten entschieden, dass Googles Strategie bei der Internetsuche illegal ist.
Marktdominanz bei Online-Werbung
Bei dem jetzt gestarteten Prozess in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia erhebt die US-Regierung und das Justizministerium den Vorwurf, Google dominiere das Werbetechnologie-Geschäft: Durch Monopolbildung werde im Online-Werbegeschäft der Wettbewerb verzerrt und unterdrückt, insbesondere durch den Einsatz der Google-Werbetechnologien.
Google kontrolliert nicht nur den Zugang zu Suchergebnissen, sondern auch einen großen Teil des Online-Werbemarkts, über den Publisher und Werbetreibende ihre Kampagnen abwickeln. Diese sogenannte „Adtech-Dominanz“ führt dazu, dass Google sowohl den Auktionsprozess als auch die Verwaltung der Anzeigen steuert. Google soll so Konkurrenten behindern und Verlage sowie Werbetreibende benachteiligen. Konkret geht es um das komplexe System, das bestimmt, welche Online-Anzeigen Nutzern angezeigt werden und wie hoch die Kosten für den Werbetreibenden sind.
Im Kreuzfeuer: Die Ad-Tech-Sparte von Google
Der Google-Ad-Tech-Bereich (Werbetechnologie) besteht aus verschiedenen Plattformen und Tools, die den gesamten Prozess des digitalen Werbegeschäfts abdecken: Bei Google Ads kaufen Unternehmen Werbung (zum Beispiel Suchanzeigen). Bei Google AdSense können Verlage und Websitebetreiber Anzeigenplätze auf ihren Seiten anbieten. Die Plattform Google Ad Exchange dient als Marktplatz, auf dem Werbetreibende und Publisher in Echtzeit Anzeigen und Platzierungen handeln. Google hat zudem 2009 DoubleClick übernommen, womit die Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen auf verschiedenen Plattformen ermöglicht wird.
Kurz: Der Konzern Google agiert als Vermittler zwischen Werbetreibenden und Websitebetreibern und nutzt Tools wie DoubleClick, um den gesamten Werbeprozess zu steuern und zu optimieren. Der Konzern profitiert dabei von seiner Rolle als Vermittler auf beiden Seiten: Werbende und Websitebetreiber setzen oft auf Googles Systeme, was dem Konzern eine marktbeherrschende Stellung verleiht.
Kritiker des Unternehmens bemängeln, so „Investmentweek“, dass Google sowohl den An- als auch den Verkauf sowie die größte Werbebörse kontrolliert. Folgendes Beispiel illustriert die Situation: „Ein Google-Werbemanager verglich dies mit der hypothetischen Situation, dass Goldman Sachs oder Citibank die New Yorker Börse (NYSE) besitzen würden.“
Die Einnahmen aus Ads (Anzeigen) sind ein essenzieller Teil vom Google-Geschäftsmodell – sie machen 77 Prozent des Gesamtumsatzes aus. 2023 generierte Google durch die Ad-Sparte Einnahmen in Höhe von 237 Milliarden US-Dollar. Der Gesamterlös lag bei 307 Milliarden US-Dollar.
Google: „grundlegend falsch“
Für den Tech-Konzern sind die Vorwürfe der Regierung „grundlegend falsch“. Das Unternehmen aus Kalifornien weist diese generell zurück. Mehr noch: In der Klage sieht der Konzern eine Verletzung der Grundsätze des Kartellrechts, das Wirtschaftswachstum und Innovation fördern solle. Laut Google basiere die Argumentation der Kläger auf einer veralteten Vorstellung vom Internet.
Das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten hingegen fordern in dem gestern begonnenen Gerichtsverfahren, wenigstens den Google-Dienst für Publisher und Google AdExchange abzuspalten.
Das erste Kartellverfahren – empfindliche Schlappe für Google
Das gerade gestartete aktuelle Verfahren ist das zweite große Kartellverfahren gegen Google in den USA.
Im ersten Verfahren gegen den Tech-Giganten, das im Jahr 2020 begann, ging es um den Vorwurf der Monopolbildung im Suchmaschinensektor. Dabei musste Google Anfang August 2024 eine Niederlage gegen die US-Wettbewerbshüter einstecken. Ein Richter in Washington urteilte, dass der Konzern sein Monopol bei der Internetsuche mit unlauteren Mitteln gegen die Konkurrenz aufrechterhält.
Googles Suchmaschinen-Geschäft dominiere den Markt – etwa 90 Prozent der weltweiten Suchanfragen laufen über Google. Die US-Regierung argumentierte in dem Verfahren, dass Google durch Vereinbarungen mit Browser- und Smartphone-Herstellern verhindere, dass Konkurrenz-Suchmaschinen in nennenswertem Umfang genutzt werden.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die milliardenschweren Deals, mit denen sich Google jahrelang den Platz als voreingestellte Suchmaschine etwa im Webbrowser Safari auf Apples iPhones oder bei Firefox sicherte. Bei dem Verfahren wurde untersucht, ob Google durch illegale Absprachen seine Position als Standardsuchmaschine beibehalten hat. Der Vorwurf der US-Regierung: Diese Absprachen erschweren anderen Anbietern den Marktzugang und festigen Googles Monopolstellung.
In diesem Verfahren wurde Anfang August ein Urteil gesprochen, das Google dazu verpflichten könnte, einige seiner Geschäftspraktiken zu ändern. Beispielsweise wurde Googles Exklusivvereinbarung mit Apple, bei der Google die Standardsuche auf iPhones und iPads blieb, infrage gestellt.
Google hat angekündigt, Berufung einzulegen. Momentan stehen die Folgen der Gerichtsentscheidung für den Konzern Google, die Internet-Nutzer und die Google-Konkurrenz noch in den Sternen – ein weiteres Verfahren zu möglichen. Konsequenzen stehen einerseits an, andererseits dauert eine Berufung in der Regel mehrere Jahre. Epoch Times berichtete.
Aktuelles Urteil in Europa: Google missbraucht eigenen Preisvergleichsdienst
Gerade hat Google in einem Verfahren eine Niederlage erlitten, die eine Milliardenstrafe für den Konzern bedeutet. Es geht um eine Geldbuße von etwa 2,4 Milliarden Euro, welche die EU-Kommission 2017 verhängt hatte. Der Grund: Dem Unternehmen aus Kalifornien wird vorgeworfen, seine beherrschende Stellung auf mehreren nationalen Märkten für Online-Suchdienste missbraucht zu haben, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber denjenigen der Wettbewerber begünstigt habe.
Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Bereits nächste Woche entscheidet das EU-Gericht über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinenwerbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war. Epoch Times berichtete.
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