Was Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können
Arbeitnehmer dürfen sämtliche Ausgaben von der Steuer absetzen, die nötig sind, damit sie überhaupt Geld verdienen können. Zu diesen sogenannten Werbungskosten gehören Fahrtkosten, Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden, Arbeitsgeräte, Kosten für die Weiterbildung und vieles mehr.
Der Teufel steckt dabei aber bisweilen im Detail. Wenn Arbeitsmittel etwa teils privat und teils beruflich genutzt werden, wird es komplexer. Das gilt auch für Regelungen für Arbeitszimmer, was in Homeoffice-Zeiten wegen Corona schnell relevant werden kann.
Um allzu viele Streitfälle zu vermeiden, steht jedem Arbeitnehmer laut Steuerrecht pro Jahr eine pauschale Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu. Das Finanzamt mindert die Steuerlast bei der der Steuerfestsetzung automatisch um diesen Betrag, sofern ein Bürger keine höheren beruflich bedingten Ausgaben geltend macht. Die muss er dann auf Verlangen mit entsprechenden Belegen genau untermauern.
Die derzeit in der Koalition erarbeitete Homeoffice-Pauschale will vor allem auf dem bisher schwierigen Feld der Anrechenbarkeit eines häuslichen Arbeitsplatzes für Klarheit sorgen. Arbeitszimmer können derzeit nur dann ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hier wollen die Politiker von Union und SPD eine andere Regelung finden.
Die Finanzpolitiker der Regierungsfraktionen verständigten sich darauf, dass jeder Arbeitnehmer pro Tag im Homeoffice während der Corona-Krise fünf Euro geltend machen kann – maximal in der Summe 600 Euro. Offen ist aber noch, ob die Homeoffice-Pauschale in jedem Fall oder erst bei Überschreiten der Werbungskostenpauschalen-Grenze von 1.000 Euro gewährt wird.
Dann würden nur Arbeitnehmer mit höheren berufsbedingten Ausgaben profitieren. Eine Rolle spielen könnte das unter anderem auch deshalb, weil Arbeitstage im Homeoffice andere typische Werbungskosten senken. Dies gilt etwa für die Fahrtkosten. (afp)
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