Von Grün bis Rot: Was Verbraucher über das neue Pkw-Label wissen müssen

Man kennt sie von Kühlschränken oder Waschmaschinen: Energielabel, die zeigen sollen, wie sich das Gerät auf die Umwelt auswirkt. Etwas Ähnliches gibt es auch für Pkw. Jetzt wurde es geändert.
Verbraucher sollen beim Autokauf mit einem neuen Pkw-Label künftig unter anderem besser über den Verbrauch und die Emissionen ihres potenziellen Neuwagens informiert werden.
Verbraucher sollen beim Autokauf mit einem neuen Pkw-Label künftig unter anderem besser über den Verbrauch und die Emissionen ihres potenziellen Neuwagens informiert werden.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Epoch Times1. Mai 2024

Ein verändertes Pkw-Label soll ab Mittwoch potenzielle Käufer von Neuwagen unter anderem besser über den Verbrauch und die Emissionen des Fahrzeugs informieren. Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw wurde entsprechend im Februar angepasst. Verpflichtend werden die Regelungen zu dem Label ab Mai. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was ist das für ein Label und wo finde ich es?

Das Label ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein Hinweis mit spezifischen Verbrauchs- und Emissionsangaben, der beim Verkauf eines Neuwagens direkt an dem ausgestellten Pkw angebracht sein muss. Wird der Neuwagen über das Internet bestellt, muss der Inhalt demnach entsprechend angegeben werden.

Im Idealfall sorgt das Label für einen besseren Überblick über Verbrauch und Emissionen des potenziellen neuen Fahrzeugs.

Gab es so ein Label auch schon vorher?

Ja, das gab es. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten gibt es auch bei Pkw im Autohaus seit Langem eine Kennzeichnung dazu, wie viel Sprit ein Auto – oder im Falle eines E-Autos Strom – verbraucht und wie viel CO₂ es ausstößt. Dies wurde auch bisher schon in farbigen Balken von Grün bis Rot dargestellt – um Fahrzeuge miteinander vergleichen zu können. Das bisherige System wurde jedoch kritisiert. So hatte der ADAC erklärt, die Einstufung auf Basis des Fahrzeugleergewichts bevorzuge schwere Pkw. Verbrauchsarme Kleinwagen würden vielfach mit Rot, große Pkw mit hohem Verbrauch mit Grün gekennzeichnet. Das stifte Verwirrung, eine Korrektur der Verordnung wurde gefordert.

Was ist anders als bisher?

Neu sind gleich mehrere Dinge. Unter anderem basieren Angaben zu Energieverbrauch und CO₂-Emissionen nun auf dem sogenannten WLTP-Prüfmessverfahren, das realitätsnähere Werte liefern soll. Außerdem spielt das Gewicht des Fahrzeugs keine Rolle mehr. Durch eine neue Klasseneinteilung soll laut Wirtschaftsministerium verhindert werden, dass besonders große und schwere Pkw aufgrund ihres Gewichts in eine bessere CO₂-Klasse eingeordnet werden können als deutlich leichtere Fahrzeuge mit gleich hohen Emissionen. Außerdem wird für jede Antriebsart ein eigenes Label eingeführt.

Bei Plug-in-Hybriden gibt es dem Ministerium zufolge eine doppelte Kennzeichnung auf dem Label: Einerseits werde die Klasseneinstufung im Mischbetrieb angegeben, andererseits die CO₂-Klasse beim reinen Verbrennerbetrieb. So sollen Verbraucher die Energieeffizienz auch bei entladener Batterie einschätzen können.

Neu sind aber weitere Angaben zum Energieverbrauch, zum Beispiel für vier unterschiedliche Fahrtmodi: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Das soll Verbrauchern zusätzliche Informationen entsprechend ihrer individuellen Nutzung ermöglichen. Für vollelektrische Autos und Plug-in-Hybride werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben. Das Pkw-Label informiert außerdem über die möglichen CO₂-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern.

Wer überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden?

Laut Bundeswirtschaftsministerium sind die sogenannten Marktüberwachungsbehörden der Länder dafür zuständig zu überprüfen, dass die Vorgaben der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw eingehalten werden. Dazu gehören auch die Regelungen zum Pkw-Label. Werden sie nicht eingehalten, kann es sein, dass Hersteller oder Händler eine Ordnungswidrigkeit begehen und ein Bußgeld zahlen müssen.

Was bedeutet das alles für Gebrauchtwagen?

Für Gebrauchtwagen gelten die in der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw genannten Kennzeichnungspflichten nicht. Allerdings könne das Label freiwillig genutzt werden – dann aber nur mit WLTP-Werten, erläuterte das Wirtschaftsministerium. Wichtig sei außerdem: Werde das Label verwendet, müsse gleichzeitig deutlich gemacht werden, dass es sich um einen gebrauchten Pkw handele. Gebraucht sei ein Fahrzeug immer dann, wenn seine Erstzulassung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu dem Zeitpunkt, zu dem er vom Hersteller oder Händler ausgestellt oder zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing angeboten oder beworben werde, länger als acht Monate zurückliegt oder der einen Kilometerstand über 1.000 Kilometern aufweist. (dpa/dl)



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