Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus

Die Anzahl der Kurzarbeiter sind im Vergleich zur Corona-Krise jetzt auf einem Niedrigniveau. Damit entfällt auch der Grund, die Regelungen für die Bezüge zu vereinfachen.
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Für einen Ausgleich der sinkenden Löhne sorgt in vielen Fällen das Kurzarbeitergeld.Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times13. Mai 2023

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht über Ende Juni hinaus verlängert. „Die wirtschaftliche Entwicklung und auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt sind aktuell besser, als wir das im Herbst erwarten konnten“, sagte Heil der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe).

So habe Deutschland beispielsweise gegenwärtig den höchsten Beschäftigungsstand, den es jemals hatte, und zwar trotz Corona-Krise und Ukraine-Krieg. „Deshalb werden wir den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nach Ende Juni nicht weiter verlängern“, sagte der Arbeitsminister.

Stattdessen sei nun die Fachkräftesicherung zentrales Thema. „Wir werden mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investieren“, kündigte Heil an. Gleichzeitig müsse die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für zukünftige Krisen bilden können.

Aktuell gebe es nur noch 162.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr 2020 seien es sechs Millionen gewesen. „In den Jahren 2020 bis 2022 haben wir insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Das ist eine enorme Summe“, betonte er. Dies habe sich aber  ausgezahlt, betonte Heil.

Der Internationale Währungsfonds habe in einer Studie festgestellt, dass ohne die Sonderregelungen die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen wäre. „Das entspricht rund 1,3 Millionen Menschen, die wir mit Kurzarbeit vor Arbeitslosigkeit bewahrt haben“, sagte der SPD-Politiker.

Auch künftig könnten Betriebe Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen. Deutschland werde nun aber zu den Vorkrisen-Regeln zurückkehren. Danach müssen künftig mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein, bisher sind es nur zehn Prozent. Auch weitere Zugangsregeln werden verschärft. (afp)



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