Verbraucherschützer klagen gegen Webseitenbetreiber service-rundfunkbeitrag.de

Der vzbv klagt gegen das Unternehmen SSS. Es sei nicht erkennbar, dass der Service, der beim offiziellen Anbieter kostenlos ist, auf der Website fast 30 Euro kostet.
Experten geben ihre Empfehlung für die Rundfunkgebühren für die nächsten Jahre ab.
An- und Ummeldung ist auf der offiziellen Website für den Beitragsservice kostenlos.Foto: Nicolas Armer/dpa
Epoch Times12. August 2024

Verbraucherschützer klagen gegen das Unternehmen SSS-Software Special Service, das die Webseite service-rundfunkbeitrag.de betreibt und dort 29,99 Euro für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim Beitragsservice für den öffentlichen Rundfunk nimmt – obwohl dies beim offiziellen Anbieter kostenlos ist.

Auf der Webseite sei nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mit. Verbraucher könnten daher den Widerruf erklären und ihr Geld zurückbekommen.

Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Menschen auf die Webseite hereingefallen. Die Seite service-rundfunkbeitrag.de wurde demnach bis vor Kurzem bei der Onlinesuche nach „Rundfunkbeitrag anmelden“ bei Google ganz oben angezeigt.

Dort gibt es dann Formulare, mit denen Verbraucher etwa eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio veranlassen können.

Widerruf für Rückforderung des Geldes nötig

„Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar“, erklärte Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. „Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen.“

Nötig sei die Erklärung des Widerrufs, dafür gebe es einen Musterbrief der Verbraucherzentralen. Das Unternehmen habe angekündigt, Widerrufserklärungen für bis zum 27. Juni geschlossene Verträge zu akzeptieren.

Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen hatten das Unternehmen hinter der Webseite daher bereits abgemahnt.

Die SSS-Software Special Service habe aber keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben, daher erhob der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz. Zudem prüfen die Verbraucherschützer eine Sammelklage, sollten die angekündigten Rückzahlungen nicht fließen. Bei einer erfolgreichen Sammelklage erhalten teilnehmende Verbraucher direkt eine Zahlung. (afp)



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