Verbraucherschützer warnen vor Schätzungen: Kundin von Eon erhält Nachforderung von über 13.000 Euro

Geschätzt oder tatsächlicher Verbrauch? Eine Kundin erlebte beim Strom- und Gasanbieter Eon "ihr blaues Wunder": Sie erhielt eine Nachforderung von 13.370 Euro. Verbraucherschützer warnen vor Energierechnungen auf Basis des geschätzten Verbrauchs.
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Zur Begleichung der Stromrechnung müssen die Verbraucher immer tiefer in die Tasche greifen.Foto: Jan Woitas/zb/dpa/dpa
Epoch Times9. Dezember 2019

Verbraucherschützer warnen vor Energierechnungen auf Basis des geschätzten Verbrauchs. Bei der Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs könnten Kunden „ihr blaues Wunder erleben“, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag und nannte das Beispiel einer Kundin des Strom- und Gasanbieters Eon: Sie erhielt eine Nachforderung von 13.370 Euro. Beim Bund der Energieverbraucher habe sich eine weitere Eon-Kundin mit einer Nachforderung von rund 12.000 Euro gemeldet.

Energielieferanten dürfen unter bestimmten Umständen den Verbrauch eines Kunden schätzen und auf dieser Grundlage abrechnen, wie der vzbv erläuterte. Bei zu geringen Schätzungen könnten aber über einen langen Zeitraum hohe Rückstände auflaufen. Und solange der Versorger den tatsächlichen Verbrauch nachweisen kann, dürfe er ihn auch noch Jahre später abrechnen.

Das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Energie beim vzbv betonte, Angaben zur Art der Ermittlung der Zählerstände seien in Rechnungen nicht verpflichtend.

Nicht immer sei klar, ob der Verbraucher, der Netzbetreiber oder der Anbieter den Zählerstand abgelesen hat oder ob er geschätzt wurde. Vielen Verbrauchern sei nicht bekannt, dass der Energielieferant auch noch Jahre später die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch nachfordern kann. (afp)



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