Verbraucherschützer: Angebote in Vergleichsportalen sind oft nicht Spitze – sondern Werbung

Angebote in Vergleichsportalen wie Check24 oder Verivox, die ganz oben stehen, seien oft nicht die besten – sondern stünden dort zu Werbezwecken. Verbraucherschützer fordern eine bessere Regulierung durch die Politik.
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Wie gut sind Vergleichsportale?Foto: iStock
Epoch Times10. Februar 2019

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller fordert klare gesetzliche Vorgaben für Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox. „Vergleichsportale spiegeln dem Verbraucher nicht die Realität in ihrer Vielfalt und Breite wider“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) dem „Handelsblatt“ vom Samstag.

Die Politik sollte einen Regulierungsrahmen schaffen mit verbindlichen und nachprüfbaren Vorgaben und Kriterien – insbesondere zu der Art, wie die Rankings erstellt und wie Angebote dort optisch dargestellt werden.“

Angebote, die ganz oben stünden, seien oft nicht die besten und günstigsten, weil die Einträge dort häufig zu Werbezwecken platziert würden. Portalbetreiber sollten daher transparent machen müssen, „auf Basis welcher Kriterien sie zu ihren jeweils angezeigten und vorgeschlagenen Vergleichsergebnissen kommen“, sagte Müller.

Weil Vergleichsportale so immens wichtig geworden sind, können sie sich nicht damit herausreden, das sie tun und lassen können, was sie wollen.“

Kritisch sieht der oberste Verbraucherschützer auch die Marktabdeckung mancher Portale. „Wenn es zum Beispiel um Kfz-Versicherungen geht, sollten auf den Portalen auch die marktrelevanten Angebote zu finden sein“, sagte Müller.

Ärgerlich ist, wenn Angebote wichtiger Anbieter nicht berücksichtigt werden, weil man sich nicht über Provisionen einigen konnte.“

Falls Zahlungen von Anbietern an Vergleichsportale erfolgten, müssten diese an prominenter Stelle transparent gemacht werden. Außerdem müsse klar sein: „Vergleichsportale dürfen nicht ignorieren, wenn sich Beschwerden über bestimmte Produktanbieter häufen, wie es etwa bei dem jetzt pleite gegangenen Billigstromanbieter BEV der Fall war.“ Auch das müsse der Gesetzgeber bei einer Regulierung berücksichtigen. (afp)



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