Unwetterschäden rasch der Versicherung melden
Heftige Regenfälle haben vor allem im Westen Deutschlands beträchtliche Schäden durch Überschwemmungen angerichtet. Unwetterschäden sollten Versicherte unverzüglich ihrem Versicherer melden. Viele Schäden an Häusern oder Autos sind abgedeckt, die Betroffenen müssen aber einige Regeln einhalten. Ein Überblick:
Gebäudeversicherungen greifen nur teilweise
Unwetterschäden an Häusern oder Wohnungen übernehmen Gebäudeversicherungen standardmäßig oft nur teilweise. Immobilienbesitzer sollten daher unbedingt ihre genauen Vertragsbedingungen kennen.
Typische Wohngebäudeversicherungen decken in der Regel unter anderem Hagelschäden und Blitzeinschläge ab. Schäden durch Überschwemmungen aber tragen sie nur, wenn ergänzend auch eine Elementarschadenversicherung vereinbart wurde.
Normale Hausratversicherungen decken Überflutungen meist nicht automatisch ab
Bei der Versicherung der Wohnungseinrichtung ist die Lage ähnlich. Die normalen Hausratsversicherungen treten zwar für Folgeschäden beispielsweise durch Hagel ein, außerdem greifen sie bei Wasserschäden durch geplatzte Leitungen.
Schäden durch Überflutungen von außen decken sie aber nicht automatisch ab. Für solche Fälle muss eine zusätzliche Option für die Abdeckung von Elementarschäden vereinbart werden, die ergänzend greift.
Bei Schäden am Auto greift die Teilkaskoversicherung
Bei Schäden an geparkten oder stehenden Autos greift die Teilkaskoversicherung. Das gilt etwa für Beulen, die durch Hagelschlag entstehen. Auch bei plötzlichen Überschwemmungen etwa in Tiefgaragen übernimmt sie die Schäden.
Nicht übernommen werden aber Schäden durch Überflutungen, wenn der Autofahrer sich fahrlässig selbst in Gefahr begibt. Die trifft etwa dann zu, wenn er eine überschwemmte Fahrbahn benutzt. (afp)
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