Steuervorteile Elektromobilität: Wo E-Fahrer 2020 Geld sparen können

Um die E-Mobilität zu fördern hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Programm auf den Weg gebracht, dass Autokäufern die Entscheidung zugunsten von E-Autos erleichtern soll. 2020 hält diesbezüglich attraktive Steuervorteile bereit.
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2020 starten verschiedene Steuervorteile für E-Autos.Foto: iStock
Epoch Times12. Dezember 2019

In der Praxis hinkt die E-Mobilität den Zielen der Bundesregierung deutlich hinterher und von den geplanten „eine Million E-Autos bis 2020“ fahren erst etwa jeder zehnte. Dies könnte sich 2020 dank weiterer Steuervorteile ändern, denn: Die Förderung steigt, die Steuer sinkt.

Dies gilt insbesondere auch für Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb – ist jedoch bei letzterem an strikte Bedingungen geknüpft – sowie für elektrische Lieferfahrzeuge.

Geldwerter Vorteil von Elektro-Dienstwagen sinkt auf 0,25 Prozent

Bereits seit Anfang dieses Jahres müssen Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Dienstwagen auch privat nutzen, nur 0,5 Prozent statt der üblichen ein Prozent des Listenpreises ihres Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Satz halbiert sich 2020 erneut auf dann 0,25 Prozent des Listenpreises – wenn dieser unter 40.000 Euro beträgt. Gleichzeitig steigt zudem der Umweltbonus für diese Fahrzeugklasse auf 6.000 Euro, schreibt der „E-Fahrer“.

Auch Fahrzeug mit Hybridantrieb werden von der Bundesregierung gefördert, erhalten im nächsten Jahr jedoch keine weitere Unterstützung, sodass sie nach wie vor mit 3.000 Euro Umweltprämie gefördert und im Falle der privaten Nutzung als Dienstfahrzeug mit 0,5 Prozent besteuert werden. Vorausgesetzt die Fahrzeuge können entweder 40 Kilometer Batterie-elektrisch fahren oder stoßen durchschnittlich weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer aus.

Mit anderen Worten: Während die Mercedes E-Klasse in der beleibten Diesel-Variante zwar günstiger in der Anschaffung ist, müssten Fahrer ca. 500 Euro geldwerten Vorteil besteuern. Obwohl die nahezu baugleiche Hybrid-Variante mindestens 10.000 Euro mehr kostet, dürfen sich Hybrid-Fahrer über 3.000 Euro Umweltprämie und den halben Steuersatz von lediglich 300 Euro pro Monat freuen. Damit amortisiert sich der höhere Anschaffungspreis rein rechnerisch nach 35 Monaten.

50 Prozent Sonderabschreibungen für elektrische Lieferfahrzeuge

Auch für elektrisch angetriebene Lieferfahrzeuge sieht die Bundesregierung 2020 Steuervorteile vor. Bis 2030 soll eine Sonderabschreibung Kaufinteressenten locken. Sie beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten und ergänzt die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten.

Doch auch diese Maßnahme ist an Bedingungen geknüpft und beschränkt sich ausschließlich auf gewerblich genutzte, kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge.

Das heißt, wer sich privat einen elektrischen Mini-Bus für die Familie anschaffen will, geht in beiden Fällen leer aus und ist mit einem zuverlässigen und deutlich günstigerem Diesel vielleicht besser beraten. (ts)



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