Schlüsseldienst verlangte mehr als 400 Euro: Wegen Wuchers verurteilt
Zehn Minuten Arbeit kosten 414 Euro? Ein Mitarbeiter eines dubiosen Schlüsseldienstes ist in Augsburg wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden.
Der 52-Jährige hatte laut Anklage von einem Mann, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, für die Öffnung der Tür im Voraus rund 414 Euro verlangt – für weniger als zehn Minuten Arbeit.
Gegen den Mitarbeiter des Schlüsselnotdienstes hatte das Augsburger Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 5000 Euro erlassen. Da der 52-Jährige dagegen Einspruch einlegte, kam es am Montag zum Prozess.
Der Amtsrichter reduzierte dabei zwar deutlich die Höhe der Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 40 Euro), ließ es aber beim Schuldspruch. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, berichtete ein Gerichtssprecher anschließend. (dpa)
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