Keine ungewollten Vertragsverlängerungen mehr – aber höhere Energiepreise
Für Verbraucher stehen 2022 einige Änderungen an. Ein Überblick:
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt 2022 gleich zweimal an. Ab dem 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro und zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Die Ampel-Koalition plant eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro – wann dies beschlossen wird, ist aber noch unklar. 450-Euro-Jobber müssen ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren. Für Auszubildende steigt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr außerdem von 550 auf 585 Euro monatlich, wie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.
Renten steigen
Gute Nachrichten für Rentnerinnen und Rentner: Ab dem 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland voraussichtlich um 4,6 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,3 Prozent. Die Renten in Ostdeutschland betragen dann 98,6 Prozent des Westwerts.
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung für Kinderlose
Kinderlose zahlen ab dem 1. Januar 0,35 Prozent mehr Beiträge an die Pflegeversicherung. Zusätzlich wird der allgemeine Beitragssatz von 3,05 Prozent fällig.
Mehr Hartz IV
Empfänger von Hartz IV erhalten ab 2022 mehr Geld. Alleinstehende erhalten künftig 449 Euro im Monat, das sind drei Euro mehr als bisher. Für Kinder zwischen null und 13 Jahren steigt der Regelsatz um zwei Euro, für Kinder von 14 bis einschließlich 16 Jahren um drei Euro.
Erleichterungen bei der Steuerlast
Ab 2022 gelten höhere Einkommensgrenzen bei der Einkommensteuer: Für alle Steuersätze steigen diese um 1,17 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt für Ledige außerdem auf 9948 Euro, ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021. Der Kinderfreibetrag bleibt hingegen bei 8388 Euro pro Kind.
Reform bei der Grundsteuer
Die Grundsteuerreform wurde bereits 2019 beschlossen, nun müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Eigentümer müssen deshalb ab dem 1. Juli bis spätestens 31. Oktober eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben.
Mehr Geld für die Pflege
Ab dem 1. Januar werden Leistungen in der Pflege stärker bezuschusst. Hilft ein Pflegedienst bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder häuslicher Versorgung, gibt es fünf Prozent mehr Geld. Für die Kurzzeitpflege steigt der Leistungsbeitrag um zehn Prozent. Ab 2022 werden Patienten im Krankenhaus außerdem für eine Übergangszeit von maximal zehn Tagen gepflegt, wenn es keine andere Option gibt.
Heizkosten steigen
Der höhere CO2-Preis macht sich auch bei den Heizkosten bemerkbar. Pro Liter Heizöl werden künftig 9,5 Cent zusätzlich fällig, bei Erdgas sind es 0,65 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgaben steigen im Vorjahresvergleich für Heizöl somit um knapp 1,5 Cent, bei Erdgas um rund 0,1 Cent, wie Verbraucherschützer erklären.
EEG-Umlage sinkt
Eine Entlastung gibt es hingegen bei der EEG-Umlage: Diese sinkt zum 1. Januar auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Bisher lag die Umlage bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Grund für die Absenkung sind gestiegene Börsenstrompreise und eine damit einhergehende Absenkung des Förderbedarfs. Der Bund unterstützt außerdem zusätzlich finanziell.
Tanken wird teurer
Der CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel. Künftig werden auf den Liter Benzin laut ADAC circa 8,4 Cent fällig, bei Diesel sind es 9,5 Cent. Bisher betrug die Abgabe rund sieben beziehungsweise acht Cent.
Alte Papierführerscheine laufen aus
Gestaffelt nach Geburtsjahrgängen müssen die Inhaber von alten Papierführerscheinen diese umtauschen. Auch für die alten Führerscheine gilt künftig eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, beginnt die Umtauschfrist erst ab 2026. Genaue Informationen zu den Umtauschfristen gibt es beim ADAC.
Keine Tickets mehr beim Zugpersonal
Wer ab dem 1. Januar mit der Bahn fährt, sollte sein Ticket vor Fahrtantritt lösen. Das Zugpersonal verkauft keine Tickets mehr, auch nicht gegen Aufpreis. Fahrgäste können aber bis zehn Minuten nach Reisebeginn einen Fahrschein in der DB App lösen.
Kürzere Kündigungsfristen
Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende – oder der Vertrag verlängert sich automatisch. Diese Standardregelung ist für Verträge ab dem 1. März nicht mehr zulässig. Laufzeitverträge dürfen dann nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird die Frist verpasst, können Verbraucher den Vertrag nach der ursprünglichen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Neue Infopflichten auf Onlinemarktplätzen
Produkte oder Angebote, die auf Seiten wie Ebay, Amazon oder auf Vergleichsportalen ganz oben auf der Liste stehen, stechen oft besonders ins Auge. Wie genau diese Rankings zustande kommen, muss ab dem 28. Mai offengelegt werden.
Höhere Preise bei der Post
Ab dem 1. Januar erhöht die Post ihre Preise. Für den Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief werden jeweils fünf Cent mehr fällig. Eine Postkarte kostet künftig 70 anstatt 60 Cent. Die Post führte als Grund für die Erhöhungen vor allem steigende Kosten an.
Keine Plastiktüten mehr
Ab Januar 2022 ist die gängige Einweg-Plastiktüte im Handel verboten. Weiterhin erlaubt sind hingegen die sehr dünnen Tüten an der Obst- und Gemüsetheke. Auch Papiertüten und Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff sind weiterhin erlaubt.
Ausweitung der Pfandpflicht
Künftig wird für alle Einweggetränkeflaschen aus Plastik das Pfand zur Pflicht. Wer beispielsweise Smoothies oder Säfte in Einwegflaschen kauft, muss dann 25 Cent Pfand bezahlen. Bereits im Umlauf befindliche Einwegflaschen dürfen allerdings noch bis Juli pfandfrei verkauft werden.
Rauchen wird teurer
Raucher müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Pro Packung mit 20 Zigaretten werden künftig im Schnitt zehn Cent mehr Tabaksteuer fällig. Erstmals wird die Steuer außerdem auch auf die Substanzen für E-Zigaretten und für Wasserpfeifen-Tabak angerechnet. (afp/oz)
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