Immobilienpreise auf Rekord-Hoch: Neues Makler-Gesetz könnte Käufer entlasten

Acht von zehn der teuersten Städte und Landkreise befinden sich in Bayern, doch auch in anderen Region, z. B. im Thüringer Wald, ziehen die Immobilienpreise stark an. Eine Änderung der Makler-Provision könnte dennoch für Entlastungen der Käufer sorgen.
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Der Immobilienkauf ist keine leichte Entscheidung, ein neues Gesetz könnte Käufern entlasten.Foto: iStock
Epoch Times14. März 2019

Die Immobilienpreise steigen und das nicht erst seit diesem Jahr. Am stärksten steigen die Preise jedoch nicht in oder um die großen Städte, sondern im eher ländlichen Raum. In Suhl, im Thüringer Wald stiegen die Immobilienpreise 2018 um 48,24 Prozent schrieb die Bild und beruft sich dabei auf den Wohnatlas der Postbank. Auch im benachbarten Schmalkalden-Meinigen und dem Kyffhäuserkreis müssen Interessenten mit bis zu 40 % gestiegenen Preisen rechnen. Trotz des starken Anstiegs liegen die Preise in Suhl im unteren Bereich des Städteranking.

München und Umgebung ist und bleibt mit einem durchschnittlichen Immobilienkaufpreis von knapp über 7500 Euro pro Quadratmeter Deutschlands teuerste Wohngegend. „In und um die Metropolen wird es zunehmend eng und teuer“, sodass Immobilien auf dem Land als Geldanlagen stärker in den Mittelpunkt rücken, erklärt Eva Grunewald von der Postbank diesen extremen Preisanstieg im ländlichen Raum.

Acht von zehn der teuersten Städte und Landkreise befinden sich in Bayern. In Miesbach und Straubing koste der Quadratmeter Wohneigentum jeweils gut 5.600 Euro. Teurer ist nur noch die Stadt München selbst. Im Städteranking folgen nach München Frankfurt mit etwa 5.060 Euro pro Quadratmeter und Hamburg mit ca. 4590 Euro pro Quadratmeter.

Neues Maklergesetz könnte Immobilienkäufer entlasten

Geht es nach einem Gesetzesentwurf von Justizministerin Katarina Barley sollen Makler zukünftig nach dem Besteller-Prinzip bezahlt werden. Sprich, wer einen Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen und das sind fast immer die Verkäufer. Bisher zahlt in den meisten Fällen der Käufer die Provision, seltener teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten.

Provisionssätze von heute bis zu 7,14 Prozent würden dann der Vergangenheit angehören, denn im Gegensatz zu den Käufern, könnten Verkäufer vorher mehrere Angebote einholen und mit Maklern verhandeln. Bei einer neuen 100-Quadratmeter-Immobilie in München könnte ein Käufer damit Kosten in Höhe von über 53.000 Euro sparen.

Dabei ist in vielen Fällen gar nicht klar, wofür die Makler derartige Provisionen verlangen. Wie die Welt schreibt, richten sich Provisionssätze“weniger nach Marktverhältnissen oder der gebotenen Leistung, sondern nach Traditionen, die sich innerhalb der Bundesländer-Grenzen herausgebildet haben.“

In Ländern, in denen der Verkäufer die Provision zahlt, liegen die Provisionsätze teils deutlich unter den deutschen, stellte das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) fest. In Großbritannien oder Norwegen betragen die Provisionen etwa zwei Prozent, in Schweden sogar nur 1,6 Prozent. Alle drei Länder ermöglichen es Verkäufern, eine „für die erbrachten Leistungen angepasste“ Provision auszuhandeln.

Marktgerechte Immobilienpreise sind „unabhängig von der Provisionshöhe“

In Deutschland findet das Besteller-Prinzip bisher nur Anwendung, wenn es um mehrstellige Millionenbeträge geht, etwa beim Kauf von Geschäftsimmobilien. Allein die deutschen Wohnimmobilienverkäufer verweigern sich. Sollte der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf Wirklichkeit werden, sehen deutsche Makler ihr Geschäftsmodell in Gefahr und argumentieren entsprechend dagegen. Verkäufer würden den Preis einfach auf den Hauspreis umlegen.

Roland Kampmeyer von Kampmeyer Immobilien GmbH aus Köln widerspricht. Er sieht die Aufgabe eines Maklers darin, einen dem Markt entsprechenden Preis zu ermitteln. „Und der ist unabhängig von der Provisionshöhe“, so Kampmeyer. Weiter sagte er: „Makler, die nach Einführung des Besteller-Prinzips weiterarbeiten möchten, werden ihre Strukturen so gestalten müssen, dass die zwei- bis dreiprozentige Provision ihre Kosten deckt.“

Selbst wenn Verkäufer die Provision in jetziger Höhe auf den Kaufpreis umlegen, sparen am Ende die Kunden. Die bisher fällige Provision stünde dann als Eigenkapital der Finanzierung der Immobilie zur Verfügung. Dadurch erhalten Kunden bei der Bank bessere Konditionen. Die Welt rechnet vor, dass im Falle einer 400.000-Euro-Immobilie, die Provision etwa 28.500 Euro beträgt. Bisher zahlt der Käufer dies an den Makler und hat entsprechend weniger Eigenkapital für einen Kredit zur Verfügung. Künftig würde der Käufer vielleicht einen höheren Kaufpreis zahlen, durch das erhöhte Eigenkapital sinken jedoch die Kreditzinsen. Über 15 Jahre spart der Käufer dadurch mehr als 11.000 Euro und zahlt zudem niedrigere Monatsraten.

Transparenz und Professionalität im Immobiliengeschäft fördern

Die verpflichtende Einführung des Besteller-Prinzips führe außerdem dazu, dass Maklertätigkeiten offengelegt werden müssten. Timo Tschammler, Deutschland-Vorstand des internationalen Immobiliendienstleisters JLL sagte: „Viele Makler fürchten die auf Transparenz und vor allem auf Professionalisierung ausgerichteten Veränderungen der Geschäftspraxis ihrer Branche.“ Dabei habe sich dieses Prinzip nicht nur im angelsächsischen Raum bewährt.

Über das zweite Argument, dass Makler nur im Interesse derer handeln die sie bezahlen, können zumindest Berliner nur herzlich lachen. Natürlich ist anzunehmen, „dass ein Vermittler tendenziell auch ein besseres Ergebnis für die Partei erzielen will, in deren Auftrag er tätigt ist“, so Tschammler. Das schließt eine Vermittlung in beiderseitigem Interesse aber nicht aus. Kampmeyer fügt dem hinzu: „der Schutz des Käufers liegt im ureigenen Interesse des Verkäufers.“ Denn nur dann könne der Verkäufer sich sicher sein, den maximalen Preis für seine Immobilie zu erhalten. (ts)



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