Erste Lebensversicherer ändern Kunden-Infos
Bessere Informationen für Lebensversicherungs-Kunden: Die ab Sommer geltenden strengeren Vorgaben zeigen einer Auswertung zufolge erste Wirkung.
Einige Versicherer haben nach Angaben des Lebensversicherungs-Aufkäufers Policen Direkt ihr jährliches Schreiben an die Kunden, das Aufschluss über den Wert der Police geben soll, bereits geändert.
Die Mehrheit der sogenannten Standmitteilungen, die seit Jahresanfang verschickt wurden, sei allerdings unverändert, sagte Henning Kühl, Chefversicherungsmathematiker des Unternehmens.
Wichtige Informationen fehlen in den Briefen an die Kunden
Lebensversicherungs-Kunden erhalten einmal im Jahr die Standmitteilung. In der Vergangenheit fehlten Verbraucherschützern zufolge häufig allerdings wichtige Informationen.
Das soll sich vom 1. Juli an ändern. Verpflichtend sind dann Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränderter Fortführung bei Ablauf des Vertrages gezahlt wird (Ablaufleistung). Genannt werden muss auch der Betrag, den Versicherte bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden (beitragsfreie Leistung) sowie der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages.
Einige Versicherer haben ihre Schreiben bereits jetzt schon geändert. Vor allen Dingen die Ablaufleistungen würden bei den neu gestalteten Briefen mitgeteilt, erläuterte Kühl.
Auch die Information über die beitragsfreie Leistung gehöre immer öfter zum Standard. Einige Versicherer, darunter Branchengrößen, warteten mit Anpassung der Infobriefe aber wohl bis zuletzt.
Auch eingezahlte Prämien müssen ausgewiesen werden
Policen Direkt nahm seit Anfang des Jahres etwa 900 Standmitteilungen unter die Lupe. Die meisten der insgesamt knapp 14.000 Kundeninfos gehen im November raus. Viele Verbraucher schließen zum Ende des Jahres eine Lebensversicherung ab.
Der Bund der Versicherten begrüßte, dass ab Sommer bei Neuabschlüssen auch die eingezahlten Prämien ausgewiesen werden müssen. Bei Alt-Verträgen müssen diese dagegen nur auf Wunsch des Kunden mitgeteilt werden.
Grund für die Änderungen ist die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Das deutsche Umsetzungsgesetz dazu war am Freitag (23. Februar) in Kraft getreten. (dpa)
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