Bafin: Mehr als 30 Firmen bewerben sich als neue Zahlungsinstitute
Ein Jahr nach dem Start der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) haben sich bereits mehr als 30 Start-ups bei der Finanzaufsicht Bafin um eine Erlaubnis beworben, mit der sie als Zahlungsinstitute agieren können, berichtet das „Handelsblatt“. Ein Start-up hat die Erlaubnis bereits erhalten. Die regulierten Firmen dürfen sich „Zahlungsauslösedienst“ nennen und auf Wunsch der Kunden Überweisungen von deren Konten anstoßen.
Oder sie agieren als „Kontoinformationsdienst“ und ziehen Informationen aus den Kontobuchungen beispielsweise, um ihren Kunden eine Finanzübersicht über all ihre Konten zu bieten. Diese beiden Arten von Zahlungsinstituten wurden durch die PSD2 neu geschaffen.
Dass trotz der Bewerberzahl noch nicht mehr Firmen eine Erlaubnis erhalten haben, erklärt Jens Obermöller, Referatsleiter Zahlungsverkehr und Cybersicherheit bei der Bafin, im „Handelsblatt“ unter anderem mit der mangelnden Erfahrung der Start-ups im Umgang mit der Aufsichtsbehörde: „Für die meisten Antragsteller geht es um ihre erste Eintrittskarte in die regulierte Finanzwelt.“
Wegen Nachfragen seiner Behörde und dem Warten auf Antworten gehe es häufig nur in kleinen Schritten voran. Ziel der PSD2 ist es, den Zahlungsverkehr in der EU für Verbraucher bequemer und sicherer zu machen und zugleich den Wettbewerb zu fördern. Sie ist auch der Grund, warum Onlinehändler für die Zahlung per Kreditkarte keine Extragebühr mehr verlangen dürfen. Vor einem Jahr wurde die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Die PSD 2
Finanzbehörden müssen nach der EU-Richtlinie Payment Services Directive 2 (PSD2) seit 2018 auch Finanzdienstleistern Zugang zum Konto gewähren. Die Richtlinie verpflichtete die Banken „eine Schnittstelle zu schaffen, über die Drittanbieter Zugriff auf Ihre Kontodaten erhalten“, schrieb godmode-trader.de Anfang 2017.
Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass zwar der Kunde zustimmen muss, dass ein Unternehmen auf die Daten zugreifen darf. Jedoch sei abzusehen, dass viele Dienstleistungen wie Kreditkarten oder Online-Dienste nicht mehr ohne Zugriff aufs Konto angeboten werden:
Spätestens durch die PSD2-Richtlinie wird das Bankgeheimnis völlig ausgehebelt. Realität ist stattdessen der gläserne Bankkunde, dessen Daten nicht mehr ihm selbst gehören, sondern eben auch den Finanzbehörden und privaten Finanzdienstleistern“ so godmode-trader.de.
(dts)
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