Verbraucher schieben deutsche Konjunktur an
Hingegen sei von der Industrie im ersten Quartal 2015 nur wenig Schwung zu erwarten, erklärte die Notenbank in ihrem in Frankfurt veröffentlichten Monatsbericht für den April: „Die Konjunkturdaten für die Industrie haben den zweiten Monat in Folge enttäuscht.“
Dies zeige zwar keine Unterbrechung des Aufschwungs an. Das konjunkturelle Grundtempo dürfte jedoch geringer ausfallen, als das kräftige Wachstum zum Jahresende 2014 habe vermuten lassen. Im Schlussquartal 2014 war das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorquartal um 0,7 Prozent gewachsen.
Wegen der verhaltenen Stimmung in der gewerblichen Wirtschaft und des stockenden Auftragseingangs in der Industrie dürfte der private Verbrauch auch im Januar und Februar 2015 Hauptträger des trotzdem recht kräftigen Wirtschaftswachstums gewesen sein. Der Konsum wird nach Darstellung der Bundesbank von der erfreulichen Arbeitsmarktlage und den kräftigen Steigerungen der Reallöhne (Nominallohn abzüglich Inflationsrate) begünstigt.
Davon dürfte auch der Fiskus profitieren. Schon in den vergangenen Jahren hat die äußerst günstige Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes die öffentlichen Haushalte deutlich entlastet.
Nach Angaben der Bundesbank sanken die staatlichen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt von 53,1 Milliarden Euro oder 4,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2005 auf 32,1 Milliarden Euro oder 2,5 Prozent der Wirtschaftsleistung 2014.
Insgesamt hätten bei der Bundesagentur für Arbeit die Ausgaben für das Arbeitslosengeld I wie auch für die aktive Arbeitsmarktpolitik stark abgenommen, schreiben die Experten: „Seit dem Jahr 2005 sind die BA-Ausgaben sowohl für das ALG I als auch für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik pro Jahr um durchschnittlich rund 6 Prozent gesunken.“ Deshalb sei der Beitragssatz von 6,5 Prozent im Jahr 2006 auf aktuell 3,0 Prozent gesenkt worden.
Derzeit erziele die Bundesagentur für Arbeit zwar Überschüsse, erklärten die Notenbanker. Eine weitere Senkung des Beitragssatzes sei jedoch nur dann finanziell verkraftbar, wenn sich die „äußerst günstige Arbeitsmarktlage“ und die „überaus niedrige Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld I“ als nachhaltig erweisen sollten.
(dpa)
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