US-Behörde: Uber-Fahrer können als Angestellte gelten
Die Arbeitskommission von Kalifornien befand, dass Fahrer von Uber als Angestellte der Firma und nicht als eigenständige Unternehmer betrachtet werden können. Uber legt dagegen Berufung ein, wie der Finanzdienst Bloomberg am Mittwoch berichtete.
Die Entscheidung wurde durch den Streit eines früheren Fahrers mit Uber ausgelöst, der von dem Unternehmen Geld forderte. Die Firma sah sich nicht verpflichtet, ein Gehalt zu zahlen, weil die Fahrer unabhängige Anbieter seien. Die Uber-Plattform diene nur zur Vermittlung ihrer Dienste. Die Behörde konterte, Uber diktiere wichtige Rahmenbedingungen wie etwa das Alter des Wagens oder wer als Fahrer in Frage komme.
Uber erklärte in einer Reaktion, die Entscheidung der Kommission sei nicht bindend, betreffe nur den einen Fall und wiederspreche zudem einem ihrer früheren Beschlüsse. Fünf weitere US-Bundesstaaten seien zu der Ansicht gekommen, dass die Uber-Fahrer unabhängige Vertragspartner seien. Für Uber ist die Rolle als Vermittlungsplattform ein Schlüsselelement des Geschäftsmodells, auch um strikten Regulierungsvorgaben für das klassische Taxi-Gewerbe auszuweichen.
Auch in New York hat der Taxiersatz-Dienst laut einem Zeitungsbericht Behördenstress. Die Taxi- und Limousinenkommission der Stadt habe von Ende April bis Mitte Juni 496 Wagen von Uber-Fahrern beschlagnahmt, berichtete die „New York Post“ am Dienstag unter Berufung auf Dokumente der Behörde. In dem Fall betreffen die Vorwürfe allerdings eher die Fahrer als das Unternehmen. Sie sollen Kunden befördert haben, ohne dass die Fahrten vorher per App arrangiert worden seien.
Die „street hails“, bei denen Passanten Taxis mit der Hand heranwinken, seien für Uber jedoch verboten, heißt es in dem Bericht. Ein Unternehmenssprecher kritisierte das Verhalten der Fahrer, bemühte sich aber zugleich, das Ausmaß des Problems zu relativieren. Es handele sich um eine kleine Gruppe, die Regelverstöße würden einen verschwindens geringen Teil der von Uber vermittelten Fahrten betreffen.
(dpa)
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