Urteil im Untreue-Prozess gegen VW-Personalmanager erwartet
Vor dem Urteilsspruch im Prozess um mutmaßlich überzogene Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen könnten die Sichtweisen kaum unterschiedlicher sein.
Während die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung mit Bewährungsstrafen und Geldauflagen fordert, wollen die Verteidiger Freisprüche für die drei früheren und einen amtierenden Personalmanager von VW. An diesem Dienstag (9.30 Uhr) soll im Landgericht Braunschweig das Urteil fallen. (Az.: 16 KLs 85/19)
Kernpunkt des Verfahrens ist die Vergütung von leitenden Betriebsräten beim größten europäischen Autobauer. Gestritten wurde dabei vor allem um die Vorgehensweise bei langjährigen Karrieren, wie sie etwa Bernd Osterloh hingelegt hat. Sein Weg führte ihn aus der Fahrzeugfertigung bis zum Chefposten im Konzernbetriebsrat. Aktuell ist er Personalvorstand der VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton in München. Osterloh trat in dem Verfahren als Zeuge auf, ist aber nicht angeklagt. Ein gesondertes Beihilfeverfahren gegen ihn wurde abgetrennt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Personalmanagern vor, für Osterloh und andere einflussreiche Betriebsratsangehörige zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Die Angeklagten – darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing – hätten Kriterien zur Gehaltsbestimmung der leitenden Betriebsräte „bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war“.
Ihnen wird Untreue, teils auch im besonders schweren Fall vorgeworfen, da VW ein millionenschwerer Schaden entstanden sei. Die Manager sollen pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt haben. Nach den Freispruch-Plädoyers der Verteidiger nutzten auch die Angeklagten selbst ihre Schlussworte am Montag dafür, die Untreue-Vorwürfe entschieden zurückzuweisen. (dpa/oz)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion