Verbraucherschutzminister wollen Musterklagen einführen

Bislang gibt es im deutschen Recht - im Gegensatz zu den USA - keine Möglichkeit der Sammelklage. Verbraucherschutzminister fordern den Bund aus diesem Grund zur "Einführung von Musterklagen in Verbraucherangelegenheiten" auf.
Titelbild
VW, 2016.Foto: JOSH EDELSON/AFP/Getty Images
Epoch Times17. April 2016

Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen die Rechte von Verbrauchern gegenüber Konzernen stärken: In einem gemeinsamen Antrag wird der Bund zur "Einführung von Musterklagen in Verbraucherangelegenheiten" aufgefordert. Bislang gibt es im deutschen Recht keine Möglichkeit der Sammelklage.

Dies geht aus einem Beschlussvorschlag zur Verbraucherschutzministerkonferenz in dieser Woche hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

"Der VW-Skandal hat uns allen vor Augen geführt, dass die Klagemöglichkeiten derzeit deutlich Schutzlücken aufweisen", begründet der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne), den Vorstoß.

"Gerade in einem Fall wie VW kann es kein Verbraucher und keine Verbraucherin juristisch mit einem solch großen Konzern aufnehmen", sagte Remmel der Funke-Mediengruppe.

Der Länderantrag umfasst ein zweigliedriges Modell. Danach sollen auch Gewinne, die von Konzernen rechtswidrig erlangt wurden, abgeschöpft werden können. Betroffene, die erst später von der Klage erfahren, sollen sich der Gruppe der zu Entschädigenden anschließen können.

Verjährungsfristen sollen neu bewertet werden. Der VW-Skandal habe "vor Augen geführt, dass das Gewährleistungsrecht Lücken zu Lasten der Verbraucher aufweist", sagte Remmel den FUNKE-Zeitungen: "Die bisher geltenden zwei Jahre erscheinen mir zu kurz." (dts)



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