„Stasi-Methoden“: H&M droht nach Überwachungsskandal Geldbuße in Millionenhöhe
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat ein Bußgeldverfahren gegen das schwedische Textilunternehmen H&M eingeleitet. Dies berichtet das Portal „Futurezone“.
Das Unternehmen soll systematisch Mitarbeiter seiner Kundenservice-Einrichtungen überwacht und dabei sensible Daten, die zum Teil tief ins Privatleben reichen, erhoben und ausgewertet haben. So sollen unter anderem Informationen aus Gesprächen auf dem Gang oder an der Kaffeemaschine gespeichert worden sein.
60 Gigabyte an Material ausgewertet
Der Verdacht sei aufgekommen, als Mitarbeiter auf frei zugängliche Ordner stießen, in denen intime Informationen über Kollegen enthalten gewesen sein sollen. Von den zum Teil sensiblen Daten konnte das Unternehmen dabei nur Kenntnis erlangt haben durch die Überwachung von Mitarbeitergesprächen mit Vorgesetzten und solchen, die am Gang oder in der Küche geführt worden waren. Bald war die Rede von „Stasi-Methoden“.
Die ersten Verdachtsmomente waren im Oktober des Vorjahres aufgetaucht. Die Datenschutzbehörde hat daraufhin eine Untersuchung eingeleitet. Nach Auswertung von knapp 60 Gigabyte an Material hat sich Caspar zufolge „der Verdacht erhärtet“, so berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).
Die Daten enthielten demnach detaillierte und systematische Aufzeichnungen, die Vorgesetzte über ihre Beschäftigten angefertigt hätten. Dabei soll es auch um „Gesundheitsdaten der Betroffenen, von der Blasenschwäche bis zur Krebserkrankung“, sowie um „Daten von Personen aus deren sozialen Umfeld wie etwa familiäre Streitigkeiten, Todesfälle oder Urlaubserlebnisse“ gegangen sein.
„Das qualitative und quantitative Ausmaß der für die gesamte Leitungsebene des Unternehmens zugänglichen Mitarbeiterdaten zeigt eine umfassende Ausforschung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den letzten Jahren ohne vergleichbares Beispiel ist“, zitiert die FAZ den Datenschutzbeauftragten.
Höhe des Bußgeldes noch offen
In einer Erklärung vonseiten des Unternehmens hieß es laut AP, H&M nehme den Fall „sehr ernst“. Gegenüber der Belegschaft sprach man von „ehrlichem Bedauern“. Das Unternehmen werde vollumfänglich zur Aufklärung des Falles mit der Behörde zusammenarbeiten und adäquate Maßnahmen veranlassen.
Der Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung sieht für Verstöße dieser Art ein Bußgeld von bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs vor. Im Fall von H&M belief dieser sich 2019 auf 22,1 Milliarden Euro. Allerdings richtet sich die Höhe des Bußgeldes auch nach der Größenordnung des Verstoßes.
Die nun untersuchten Vorwürfe beschränken sich auf die Servicezentren für Deutschland und Österreich. Entsprechend wird der dortige Umsatz als Bezugsgröße für die Bemessung der zu erwartenden Sanktion fungieren. Diese will die zuständige Behörde im Laufe der kommenden Wochen verkünden.
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