Rekord-Geldbuße für Google nur leicht auf 4,1 Milliarden Euro reduziert
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg bestätigte am Mittwoch den Beschluss der EU-Kommission von 2018 weitgehend. Google habe den Herstellern von Android-Handys und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt. Damit wollte der Konzern die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine stärken. (Az. T-604/18)
Die EU-Kommission hatte gegen das Unternehmen seit 2017 schon dreimal Geldbußen verhängt, die sich auf acht Milliarden Euro summierten. Im aktuellen Fall zogen Google und der Mutterkonzern Alphabet vor Gericht, um den Beschluss für nichtig erklären zu lassen. Damit scheiterten sie nun größtenteils. Die beanstandeten Praktiken hatte Google bereits zuvor geändert.
Einzelheiten
Es ging um drei Aspekte: Erstens mussten bestimmte Apps wie der Google-eigene Browser Chrome und die Google-Suche auf allen Android-Geräten vorinstalliert werden, wenn Googles App-Store Play genutzt werden sollte. Zweitens bekamen die Hersteller Lizenzen für den Play Store nur, wenn sie ausschließlich mit Android ausgestattete Smartphones verkauften. Und drittens gab Google nur dann einen Teil der Werbeeinnahmen weiter, wenn Handyhersteller und Netzbetreiber sich verpflichteten, auf einem bestimmten Sortiment keine Suchmaschine der Konkurrenz vorzuinstallieren.
Dass diese sortimentbezogene Vereinbarung als solche einen Missbrauch darstelle, erklärte das Gericht für nichtig. Angesichts der „Verdrängungswirkungen“ der sonstigen Praktiken habe die Kommission dennoch zu Recht eine Zuwiderhandlung festgestellt. In allen anderen Punkten bestätigte es den Kommissionsbeschluss.
Google zeigte sich in einer ersten Reaktion „enttäuscht, dass das Gericht den Beschluss nicht in seiner Gesamtheit aufgehoben hat.“ Android habe mehr Auswahl für alle geschaffen und unterstütze tausende Unternehmen in Europa und der ganzen Welt, teilte der Internetgigant mit.
Urteilsanfechtung möglich
Gegen die EuG-Entscheidung kann Google noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Das tat das Unternehmen beispielsweise im Januar, als es ein EuG-Urteil anfocht, mit der eine Kartellstrafe von 2,4 Milliarden Euro bestätigt worden war. Dabei geht es um Preisvergleichsportale und deren Platzierung bei einer Suche im Internet. Der EuGH hat in dem Fall noch nicht entschieden.
Gegen eine weitere Geldstraße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro geht Google vor dem EuG vor. Diese wurde von der Kommission 2019 verhängt, weil Google seine marktbeherrschende Stellung bei Online-Werbung missbraucht und Konkurrenten behindert haben soll.
Am Mittwoch wurde außerdem bekannt, dass Südkorea gegen Google und den Facebook-Mutterkonzern Meta eine Geldbuße von umgerechnet mehr als 71 Millionen Dollar verhängt hat. Sie hätten ohne Zustimmung Nutzerdaten gesammelt, um maßgeschneiderte Werbung zu schalten, teilten die Behörden mit. Die Strafe für Google allein betrage fast 50 Millionen Dollar. Insgesamt sei es die höchste Geldbuße, die für einen Verstoß gegen das südkoreanische Datenschutzgesetz bislang verhängt worden sei. (afp/mf)
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