Produktionsstopp bei VW – Konzern plant juristische Schritte

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Volkswagen-WerkFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. August 2016

Volkswagen will nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe) hart gegen die Zulieferfirmen vorgehen, die durch einen Lieferstopp die Produktion teilweise zum Stillstand bringen. Man sei dazu gezwungen, die „zwangsweise Durchsetzung der Belieferung vorzubereiten“, teile VW auf Anfrage der SZ mit. Zu diesem Zweck werde man alle Mittel nutzen, die laut Gesetz möglich seien.

„Dazu gehören Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Beschlagnahme, die über das Gericht beantragt werden.“ Parallel dazu bemühe man sich weiterhin, wie bisher schon, um eine „gütliche Einigung“. Weil zwei Zulieferbetriebe Sitzbezüge und Getriebeteile nicht liefern, kommt die Produktion bei VW gleich in vier Werken teilweise zum Stillstand.

Etwa 20.000 Beschäftigte in Emden, Kassel, Zwickau und Wolfsburg sind entweder jetzt schon oder bald in Kurzarbeit. Modelle wie der Golf oder der Passat laufen nicht mehr wie gewohnt vom Band. Auf eine gütliche Einigung deutete zuletzt allerdings immer noch nichts hin, obwohl Volkswagen in beiden Fällen bereits vor dem Landgericht Braunschweig vorläufig obsiegt hat.

Die beiden Unternehmen müssten ihre für die Produktion bei Volkswagen dringend nötigen Teile jetzt herbeischaffen, tun dies aber nicht. Wie das Braunschweiger Landgericht der SZ mitteilte, hat VW nun das Recht, Gerichtsvollzieher zu schicken. Die könnten dann die Sitzbezüge und Getriebeteile pfänden und von Sachsen zu den VW-Werken schaffen lassen.

Das Landgericht verpflichtete eines der Unternehmen per Urteil dazu, VW zumindest bis Mai 2017 weiter mit Sitzbezügen zu versorgen. Das andere Unternehmen muss VW und die Konzernmarke Skoda sogar bis Februar 2018 weiter mit Getriebeteilen bedienen. So sieht es ein Beschluss des Landgerichts Braunschweig vor, gegen den allerdings Widerspruch eingelegt wurde.

Ende August wird in Braunschweig bei der 1. Kammer für Handelssachsen weiter über die Getriebeteile verhandelt. Das Landgericht Braunschweig teilt auf Anfrage der SZ weiter mit, eines der Unternehmen mache neben formalen Einwänden ein „Zurückbehaltungsrecht“ für die vertraglich vereinbarten Lieferungen der Sitzbezüge geltend. Mit dem Argument, man habe aus einem „gescheiterten Projekt“ noch finanzielle Ansprüche gegen Volkswagen. Einen Lieferstreik hat das Landgericht deshalb aber nicht als gerechtfertigt betrachtet.

(dts Nachrichtenagentur)



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