Oberlandesgericht Dresden verhängt 100.000 Euro-Strafe gegen YouTube

Von 17. Juli 2021

Die Videoplattform YouTube muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen, eine historisch hohe Summe. Sie hatte auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden nicht unmittelbar reagiert und ein zuvor gelöschtes Video erst viel zu spät wieder online gestellt. Das Gericht sprach von einem „vorsätzlichen und schweren Verstoß“.

Ein Kanalbetreiber aus der Nähe von Chemnitz hatte eine aufwendig produzierte Reportage über eine Demonstration gegen die „Corona-Maßnahmen“ aus dem Kanton Schwyz veröffentlicht. Wie Anwalt Joachim Steinhöfel, der den Youtuber vertritt, auf seiner Internetseite berichtet, habe die Plattform das 25-minütige Video wegen einer 5-sekündigen Äußerung eines interviewten Demonstranten gelöscht. Dieser habe demnach gesagt: „Die WHO hat doch gesagt, Covid sei wie die Grippe, oder?“

Die Richtlinien von YouTube verbieten Videos, die „in Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen“, heißt es auf deren Website. Auch Inhalte, die in Bezug auf COVID-19 „ein ernsthaftes Risiko erheblicher Gefährdung mit sich bringen“, sind nicht erlaubt.

Nachdem das Landgericht Chemnitz die Löschung als gerechtfertigt bewertet hatte, verbot das OLG Dresden am 20. April 2021 den Vorgang jedoch mit einer einstweiligen Verfügung. In der Begründung heißt es, die geänderten Richtlinien seien nicht wirksam in den Vertrag mit dem Accountbetreiber einbezogen worden. Hierzu sei ein Änderungsvertrag erforderlich. Der bloße Hinweis, dass es künftig Änderungen geben könne, genüge nicht.

YouTube wiederum reagierte erst am 14. Mai auf den Entscheid des Gerichts. Das war eindeutig zu spät.

Wie Steinhöfel erklärt, kann ein Ordnungsmittelantrag gestellt werden, wenn ein gerichtliches Verbot – in diesem Fall die einstweilige Verfügung – verletzt wird. Das Ordnungsgeld kann bis zu € 250.000,00 betragen, auch Ordnungshaft bis zu 6 Monaten sei möglich. Ordnungsgelder im sechsstelligen Bereich seien jedoch eine Ausnahme.

„Mit dem historisch hohen Ordnungsgeld macht das Oberlandesgericht sehr deutlich, dass gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind, ganz egal, ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht“, schreibt der Anwalt auf Twitter. Das OLG Dresden habe damit für klare Verhältnisse gesorgt bei der Frage, ob Diktaturen in Deutschland ein Mitspracherecht in Sachen Meinungsfreiheit hätten. Damit bezog er sich auf die von China und anderen autoritären Regimen dominierte WHO.



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