„Nerviger Kraftakt“ für den Mittelstand: Die Datenschutz-Grundverordnung
In der deutschen Wirtschaft herrscht auch gut eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der europaweit einheitlichen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unmut über die neuen Vorschriften. „Die DSGVO stiftet weiterhin Verwirrung und Unsicherheit“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), dem „Handelsblatt“.
Unklare Regelungen und Überregulierung beeinträchtigen die Handlungsfreiheit der Unternehmen und sind kontraproduktiv.“
Der Präsident des IT-Verbands Bitkom, Achim Berg, beklagte, dass die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten die DSGVO „unterschiedlich und teils großzügiger als hierzulande“ auslegten. „Für Deutschland entstehen so Standortnachteile“, sagte er der Zeitung. „Von dem eigentlichen Ziel der DSGVO, einen harmonischen Rechtsrahmen zu schaffen, sind wir noch weit entfernt.“
Berg fordert deshalb im Zuge der Evaluierung des Regelwerks im Mai Nachbesserungen. „Unter anderem sollten die Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und Privatpersonen stark vereinfacht werden“, sagte er. Die Informations- und Dokumentationspflichten müssten insgesamt „praxisnäher“ ausgestaltet werden. In der Forschung müssten Daten zudem besser genutzt werden können.
Familienunternehmer und DIHK
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht sich in seinen Vorbehalten gegen die neuen Vorschriften bestätigt. „Die Unternehmen bemängeln insbesondere das hohe Maß an Rechtsunsicherheit, das unter einem Regime hoher Sanktionen einseitig zu ihren Lasten geht“, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem „Handelsblatt“.
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen würden es auch als notwendig ansehen,
die hohe bürokratische Belastung bei der Umsetzung der DSGVO zu minimieren“.
Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer, sprach im „Handelsblatt“ mit Blick auf die Umsetzung der DSGVO von einem „nervigen Kraftakt“ für den Mittelstand, der „mit hohen Kosten und enormen bürokratischem Aufwand“ verbunden sei.
Als „völlig unverständlich“ bezeichnete er es, dass der Datenschutz nicht für Unternehmer gelte. Bei den Diskussionen etwa über die Einführung von mehr Steuertransparenz für Konzerne („Country-by-Country Reporting“) oder das Transparenzregister hätten „viele Politiker wenig Skrupel, Unternehmer beim Datenschutz zu diskriminieren“. (dts)
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