Keine Entschädigung für Massenentlassung bei Air Berlin
Trotz unwirksamer Kündigung können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus.
Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt – bald drei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft.
Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8600 Mitarbeiter, darunter rund 3500 Flugbegleiter und 1200 Piloten. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein.
Erfolgreiche Kündigungsschutzklagen – ohne Effekt
Piloten und Kabinenbeschäftigte waren erfolgreich juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Im Februar und Mai dieses Jahres entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Entlassungen wegen eines Formfehlers unwirksam waren.
Eine Entschädigung gibt es dennoch nicht. Die sogenannte Masse-Unzulänglichkeit musste beim Insolvenzgericht angemeldet werden, hieß es aus Unternehmenskreisen. Die Forderungen der Beschäftigten gingen über das hinaus, was bei Air Berlin noch zu holen sei.
In Insolvenzverfahren werden zunächst andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten, den sie nahezu vollständig zurückbezahlt hat. (dpa/al)
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