Gazprom-Urteile: Gaskonzern siegt und verliert vor Gericht
Im Streit um eine mutmaßlich unfaire Preispolitik des russischen Gasriesen ‚Gazprom‘ musste der polnische Gasgroßhändler PGNIG vor dem Gericht der EU eine Niederlage hinnehmen. Zugleich konnte er aber auch einen Sieg erringen.
Die Richter entschieden am Mittwoch in einem Fall, dass eine Klage gegen einen Beschluss der EU-Kommission zugunsten von Gazprom abgewiesen wird. Eine Beschwerde von PGNIG gegen missbräuchliche Praktiken des russischen Staatskonzerns hätte die Brüsseler Behörde jedoch nicht abweisen dürfen, so das Gericht. Gegen die Entscheidungen kann allerdings noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Hintergrund der Urteile sind zwei ältere Fälle. Zum einen hatte die EU-Kommission dem russischen Konzern im April 2015 ihre Auffassung mitgeteilt, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung als Lieferant für die drei Baltenstaaten Estland, Lettland und Litauen sowie für Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien rechtswidrig ausnutze. Rund drei Jahre später einigten sich die Kommission und Gazprom auf einen Kompromiss.
Welche Folgen hat das Urteil?
Der polnischen Erdölbergbau und Gas Aktiengesellschaft (PGNIG) ging der Beschluss jedoch nicht weit genug. Daher klagte sie gegen diesen Kompromiss. Gazprom versprach, bestimmte Zusagen umzusetzen und umging damit wohl eine Milliardenstrafe.
Zum anderen hatte PGNIG sich 2017 bei der EU-Kommission beschwert, dass Gazprom seine beherrschende Stellung auf dem polnischen Gasmarkt missbrauche. Zwei Jahre später wurde die Beschwerde jedoch zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun für nichtig erklärt. Damit muss nun die Kommission entscheiden, welche Schlüsse sie aus diesem Urteil zieht. (dpa/mf)
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