Für Google und Co. wird es unbequemer in der EU
Google hat im Rechtsstreit mit der EU-Kommission eine Niederlage erlitten. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigte das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Strafe der Europäischen Kommission für Google über 2,4 Milliarden Euro.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Brüsseler Behörde einen Internetriesen zu einer hohen Geldstrafe verdonnert. Denn diese sagt seit mehreren Jahren den großen Onlinekonzernen wie Google, Amazon und Apple wegen deren Marktdominanz den Kampf an.
WETTBEWERB WIEDER ERMÖGLICHEN
Immer wieder werfen Kritiker den Onlineriesen vor, den Markt durch Verdrängung der Konkurrenz zu dominieren. Im Fall von Google verhängte die EU aus diesem Grund nun insgesamt drei Strafen in Höhe von 8,25 Milliarden Euro. Bei der Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro war es um das Smartphone-Betriebssystem Android gegangen.
Von Microsoft forderte die EU 2013 eine Strafe von 561 Millionen Euro dafür, Nutzern von Windows 7 seine Suchmaschine Internet Explorer aufgezwungen zu haben. Die Staatengemeinschaft kündigte zudem Pläne an, hohe Strafen von bis zu zehn Prozent des Umsatzes der Internetkonzerne zu verhängen, wenn diese gegen Wettbewerbsregeln verstoßen.
WELTWEITE MINDESTSTEUER GEGEN STEUERFLUCHT
Im Juni einigten sich die G7-Staaten auf eine globale Mindeststeuer von mindestens 15 Prozent für multinational agierende Konzerne. Auch die G20-Staaten konnten sich Ende Oktober darauf einigen. Jahrelang hatten große Digitalkonzerne wenige oder gar keine Steuern gezahlt, indem sie sich etwa in Niedrigsteuerländern ansiedelten.
In einem der bekanntesten Fälle befand 2016 die EU-Kommission, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen gewährt habe und verpflichtete den Konzern, 13 Milliarden Euro plus Zinsen an Steuern nachzuzahlen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) später zugunsten von Apple urteilte, legte die EU-Kommission Rechtsmittel ein.
PERSONENBEZOGENE DATEN SCHÜTZEN
Regelmäßig werden Facebook und Co. dafür kritisiert, wie sie persönliche Daten ihrer Nutzer sammeln und verwenden. Die EU schob dem mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 einen Riegel vor.
Onlineunternehmen müssen sich seitdem an europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten halten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
So wurde der Onlinehändler Amazon im Juli wegen Datenschutzverstößen von den luxemburgischen Behörden zu einer Geldstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro verurteilt. Und nachdem Twitter mit einer Geldstrafe von fast einer halben Million Euro belegt wurde, leitete die irische Behörde im April eine Untersuchung gegen Facebook ein. Die persönlichen Daten von 530 Millionen Nutzern waren gestohlen worden.
FALSCHNACHRICHTEN UND HASSREDE REDUZIEREN
Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, dass Onlinenetzwerke „terroristische Inhalte“ nach einer entsprechenden behördlichen Weisung innerhalb einer Stunde entfernen müssen.
Außerdem arbeitet die EU gerade an Gesetzen zur strengeren Regulierung von Onlineriesen. Mit dem Digital Services Act (DSA) sollen diese unter anderem dazu verpflichtet werden, stärker gegen Hassnachrichten auf ihren Plattformen vorzugehen.
FÜR INHALTE BEZAHLEN
Medienhäuser werfen Google und Co. vor, Geld mit journalistischen Inhalten zu machen, ohne dafür Lizenzgebühren zu bezahlen. Um dagegen vorzugehen, beschloss die EU im April 2019 eine Urheberrechtsreform. Nach anfänglichem Widerstand unterschrieb Google im vergangenen Jahr mit mehreren französischen Zeitungen Verträge über die Bezahlung von Inhalten – eine Weltpremiere.
Das verhinderte jedoch nicht, dass der Konzern im Juli von der französischen Wettbewerbsbehörde zu einer Geldstrafe von einer halben Milliarde Euro verurteilt wurde, weil er nicht „in gutem Glauben“ mit Medienhäusern und Nachrichtenagenturen, unter anderem AFP, verhandelt hatte. Google legte dagegen Rechtsmittel ein. (afp/dl)
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